Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (z. B. § 433 im Verhältnis zu § 929 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (z. B. § 433 im Verhältnis zu § 929 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte
  • Verpflichtungsgeschäfte
  • Verfügungsgeschäfte
  • Kausale Rechtsgeschäfte
  • Fallbeispiel: Hauskauf mit Ärger
  • Falllösung: Hauskauf mit Ärger

Quiz zum Vortrag

  1. Beim Verfüfungsgeschäft
  2. Beim abstrakten Rechtsgeschäft
  3. Beim kausalen Rechtsgeschäft
  4. Beim Verpflichtungsgeschäft
  1. Aufrechnung
  2. Kündigung
  3. Erlassvertrag
  4. Abtretung
  1. Kausale Rechtsgeschäfte enthalten einen Zweck und sind deshalb aus sich heraus verständlich.
  2. Beim abstrakten Verfügungsgeschäft ist der Zweck nicht Bestandteil des Geschäftes.
  3. Das kausale Rechtsgeschäft und das abstraktes Rechtsgeschäft müssen nicht nur getrennt abgeschlossen werden, sie sind auch von ihrem rechtlichen Schicksal voneinander grundsätzlich unabhängig.
  4. Abstrakte Rechtsgeschäfte enthalten einen Zweck und sind deshalb aus sich heraus verständlich.
  5. Beim kausalen Rechtsgeschäft ist der Zweck nicht Bestandteil des Geschäftes.
  1. Kaufvertrag
  2. Werkvertrag
  3. Schuldanerkenntnis nach §§ 780,781 BGB
  4. Abtretung
  5. Übereignung nach § 929 BGB

Dozent des Vortrages Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (z. B. § 433 im Verhältnis zu § 929 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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