Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts – §§ 818 ff.
  • § 818 I und § 818 II
  • § 818 III
  • Zweikondiktionenlehre
  • Saldotheorie
  • Tatbestandsvoraussetzungen § 818 III BGB
  • Fallbeispiel: Der wertvolle Untergang

Quiz zum Vortrag

  1. § 818 BGB
  2. § 816 BGB
  3. § 812 II BGB
  4. Es gibt keine zentrale Regelung.
  1. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
  2. Subjektive Betrachtungsweise aus Sicht des Bereicherungsgläubigers
  3. Objektive Empfängerhorizont
  4. Parallele der Laiensphäre
  1. Nach dem objektiven Verkehrswert
  2. Nach der besonderen Eigenleistung des Bereicherten.
  3. Nach dem tatsächlichen Wert der Sache.
  4. Nach der Saldotheorie.
  1. Nach der Saldotheorie bzw. Zweikondiktionenlehre.
  2. Nach der Valutatheorie.
  3. Nach der Abrechnungstheorie.
  4. Nach der Privilegierungstheorie.
  1. Es besteht lediglich ein Bereicherungsanspruch zugunsten der Partei, der bei Saldierung der Bereicherungsansprüche ein Anspruch in Höhe eines Saldos verbleibt.
  2. Es besteht lediglich ein Bereicherungsanspruch zu Lasten der Partei, der bei Saldierung der Bereicherungsansprüche ein Anspruch in Höhe eines Saldos verbleibt.
  3. Jede Partei hat gegen die andere einen Bereicherungsanspruch der selbständig zu betrachten ist.
  4. Es besteht lediglich ein Bereicherungsanspruch zugunsten der Partei, der bei Saldierung der Bereicherungsansprüche kein Anspruch in Höhe eines Saldos verbleibt.

Dozent des Vortrages Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts (§§ 818 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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