Exkurs: Das tatbestandsausschließende Einverständnis von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Exkurs: Das tatbestandsausschließende Einverständnis“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das tatsbestandsausschließende Einverständnis
  • Delikte für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis
  • Die Voraussetzungen des Einverständnisses
  • Problembereiche rund um das Einverständnis
  • Das hypotetische Einverständnis
  • Fallbeispiel: Der Camping-Ausflug
  • Falllösung: Der Camping-Ausflug

Quiz zum Vortrag

  1. Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes ist ausgeschlossen
  2. Die Rechtswidrigkeit entfällt
  3. Die Schuld entfällt
  4. Der subjektive Tatbestand ist nicht verwirklicht
  1. Die Unterscheidung richtet sich jeweils nach der Auslegung des betroffenen Tatbestandes
  2. Die Unterscheidung richtet sich jeweils nach dem vorausgesetzten Taterfolg
  3. Setzt der objektive Tatbestand eines Deliktes gerade ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Berechtigten voraus, wirkt dessen Einverständnis tatbestandsausschließend. Bei allen anderen Delikten ist nur eine rechtfertigende Einwilligung möglich
  4. Nur im Rahmen des § 242 StGB ist ein tatbestandsausschließendes Einverständnis möglich. Dies ist insoweit ein Ausnahmetatbestand. Bei allen anderen Delikten ist nur eine rechtfertigende Einwilligung möglich
  1. Natürliche Willensfähigkeit des Opfers
  2. Das Einverständnis muss zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen
  3. Geschäftsfähigkeit des Opfers
  4. Ausdrückliche Erklärung des Einverständnisses

Dozent des Vortrages Exkurs: Das tatbestandsausschließende Einverständnis

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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