Die Systematik des § 80 VwGO und das Verhältnis von § 80 zu § 123 VwGO von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Systematik des § 80 VwGO und das Verhältnis von § 80 zu § 123 VwGO“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Warum gibt es "vorläufigen Rechtsschutz"?
  • Das System des vorläufigen Rechtsschutzes nach der VwGO
  • Ausnahmen von der aufschiebenden Wirkung, § 80 II VwGO
  • Abgrenzung des § 80 VwGO vom § 123 VwGO
  • Fallbeispiel: Und nun?
  • Falllösung: Und nun?

Quiz zum Vortrag

  1. Die aufschiebende Wirkung tritt mit der Einlegung des Widerspruchs oder der Erhebung Anfechtungsklage ein.
  2. Die aufschiebende Wirkung tritt schon vor Einlegung des Widerspruchs oder Erhebung der Anfechtungsklage ein.
  3. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
  4. Die aufschiebende Wirkung tritt ein, wenn dem Widerspruch oder der Anfechtungsklage stattgegeben wird.
  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Es gibt keine aufschiebende Wirkung.
  4. Nur bei Erhebung einer Anfechtungsklage.
  1. Wirksamkeitstheorie
  2. Eingeschränkte Wirksamkeitstheorie
  3. Vollziehbarkeitstheorie
  4. Begrenzte Wirksamkeitstheorie
  1. In § 80 II S. 1 Nr. 1 - 4, S. 2 VwGO.
  2. Es gibt keine Ausnahmen, die zum Wegfallen der aufschiebenden Wirkung führen.
  3. In § 80 I S. 1 VwGO.
  4. In § 42 II S. 1 VwGO.

Dozent des Vortrages Die Systematik des § 80 VwGO und das Verhältnis von § 80 zu § 123 VwGO

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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