Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten: Arten und Verhältnis zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten: Arten und Verhältnis zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhalt und Arten von Nebenbestimmungen
  • Die Befristung
  • Die Bedingung
  • Widerrufsvorbehalt, Auflage und Auflagenvorbehalt
  • Fallbeispiel: Die private Grundschule

Quiz zum Vortrag

  1. Die modifizierende Auflage ändert den Regelungscharakter des Hauptverwaltungsaktes und ist somit keine Nebenbestimmung.
  2. Die modifizierende Auflage ist eine Nebenbestimmung, die den Regelungscharakter des Verwaltungsaktes abändert.
  3. Die modifizierende Auflage verändert eine Befristung in eine Bedingung.
  4. Die modifizierende Auflage ist eine Teilrücknahme des ursprünglichen Verwaltungsakts unter gleichzeitigem (Teil)Neuerlass.
  1. Eine Potestativbedingung ist eine Bedingung, bei welcher der Eintritt der Regelungswirkung vom Verhalten des Begünstigten abhängt.
  2. Eine Potestativbedingung ist eine Bedingung, bei der ein Ereignis in der Zukunft abgeändert oder beseitigt werden kann.
  3. Eine Potestativbedingung ist eine Bedingung, bei welcher der Entfall der Regelungswirkung vom Verhalten des Begünstigten abhängt.
  4. Eine Potestativbedingung ist eine Bedingung, die bei Anfechtung des Verwaltungsaktes kurzzeitig in ihren Rechtswirkungen zurücktritt.
  1. Widerruf
  2. Bedingungsvorbehalt
  3. Befristung
  4. Widerrufsvorbehalt

Dozent des Vortrages Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten: Arten und Verhältnis zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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