Die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
  • Prüfungsschema der materielle Rechtmäßigkeit
  • Die Genehmigungspflicht
  • Ausnahmen der Genehmigungspflichtigkeit
  • Fallbeispiel: Hoch hinaus
  • Falllösung: Hoch hinaus

Quiz zum Vortrag

  1. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit entfällt.
  2. Die Prüfung spezialgesetzlicher Genehmigungen kann weiterhin erforderlich sein.
  3. Die Genehmigungsfähigkeit ist weiterhin zu prüfen.
  4. Die Prüfung spezialgesetzlicher Genehmigungen entfällt.
  1. Wer eine Anlage errichtet.
  2. Wer eine Anlage ändert.
  3. Wer eine Anlage in ihrer Nutzung ändert.
  4. Wer eine Anlage erwirbt.
  1. Vorhaben, die § 61 BauO Bln unterfallen, sind genehmigungs- und verfahrensfrei.
  2. Vorhaben, die § 62 BauO Bln unterfallen, sind genehmigungsfrei aber nicht verfahrensfrei.
  3. Wenn Vorhaben, die § 61 BauO Bln unterfallen, gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen, kann die Bauaufsichtsbehörde dagegen nichts tun.
  4. Vorhaben, die § 62 BauO Bln unterfallen, sind genehmigungs- und verfahrensfrei.

Dozent des Vortrages Die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 59 ff. LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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