Der Kaufmannsbegriff (§ 1 ff. HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Kaufmannsbegriff (§ 1 ff. HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Kaufmannsbegriff
  • Der Ist-Kaufmann
  • Der Kann-Kaufmann
  • Der Fiktiv-Kaufmann
  • Der Schein-Kaufmann
  • Fallbeispiel: Die Kantine
  • Falllösung: Die Kantine

Quiz zum Vortrag

  1. Entgeltlich
  2. Auf eine Vielzahl von Geschäften ausgerichtet
  3. Unselbstständig
  4. Den freien Berufen zuzordnen
  1. Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das nicht die für ein Handelsgewerbe erforderliche Strukturierung benötigt.
  2. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, bei dem irgendeine Voraussetzung für ein normales Gewerbe nicht erfüllt ist.
  3. Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das die für ein Handelsgewerbe erforderliche Strukturierung benötigt.
  4. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, bei dem keine der Voraussetzungen für ein normales Gewerbe erfüllt ist.
  1. Kann-Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das nicht die Voraussetzungen des § 1 II HBG erfüllt, dessen Firma jedoch aufgrund wirksamer Ausübung seines Wahlrechts in das Handelsregister eingetragen ist.
  2. Ein Kann-Kaufmann ist ein Gewerbetreibender, der sich für jedes seiner Handelsgeschäfte aussuchen kann, ob er als Kaufmann oder Kleingewerbetreibender auftreten will.
  3. Kann-Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das die Voraussetzungen des § 1 II HBG erfüllt.
  4. Kann-Kaufmann ist, wer ein illegales Gewerbe betreibt.

Dozent des Vortrages Der Kaufmannsbegriff (§ 1 ff. HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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