Der Richter von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Richter“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Richter
  • Terminsbestimmung, § 213 StPO
  • Aufgaben des Richters in der Hauptverhandlung
  • Verhandlungsleitung, § 238 StPO
  • Fallbeispiel: Ein Richter versteht das Fragen nicht
  • Falllösung: Ein Richter versteht das Fragen nicht

Quiz zum Vortrag

  1. Der Richter bestimmt den Termin der Hauptverhandlung.
  2. Der Richter bestimmt ggf. einen Pflichtverteidiger.
  3. Der Richter entscheidet über Anträge der Prozessbeteiligten.
  4. Der Richter leitet die Verhandlung.
  5. Der Richter stellt die erforderlichen Beweisanträge.
  1. Der Richter lädt den Angeklagten.
  2. Der Richter lädt den Verteidiger.
  3. Der Richter lädt Zeugen und Sachverständige.
  4. Der Richter lädt ggf. einen Dolmetscher.
  5. Der Richter lädt weder Zeugen noch Sachverständige, dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
  1. Der Richter hat den Verurteilten über bestehende Anfechtungsmöglichkeiten aufzuklären.
  2. Der Richter hat den Verurteilten auch dann über die Anfechtungsmöglichkeiten aufzuklären, wenn ein Deal abgeschlossen wurde.
  3. Der Richter hat den Verurteilten nicht aufzuklären, wenn ein Deal abgeschlossen wurde.
  4. Die Aufklärung des Verurteilten über dessen Rechte ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht des Richters.
  1. Das Gericht zieht sich im Anschluss an die Hauptverhandlung zur Entscheidungsfindung zurück.
  2. Die Beratung erfolgt in der Regel im Anschluss an die Verhandlung.
  3. Die Beratung und Abstimmung erfolgt geheim.
  4. Beteiligt sind nur die entscheidenden Richter und Schöffen.
  5. Die Beratung und Abstimmung erfolgt unter Anwesenheit des Angeklagten.

Dozent des Vortrages Der Richter

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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