Voraussetzungen der Gewährleistung, insbesondere Sachmangel (§ 434 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Voraussetzungen der Gewährleistung, insbesondere Sachmangel (§ 434 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Voraussetzungen der Gewährleistung
  • Der Sachmangel
  • Der Rechtsmangel
  • Fallbeispiel: Falsch und verdorben
  • Falllösung: Falsch und verdorben

Quiz zum Vortrag

  1. die Entstehung von Schuldverhältnissen.
  2. den abstrakten Inhalt von Schuldverhältnissen.
  3. die Folgen bei Störung von Schuldverhältnissen.
  4. konkrete Rechte und Pflichten der Parteien, abhängig von der Art des Schuldverhältnisses.
  1. Schuldrecht AT.
  2. Schuldrecht BT.
  3. BGB AT.
  4. Bereicherungsrecht.
  1. Schuldrecht AT.
  2. Schuldrecht BT.
  3. Deliktsrecht.
  4. BGB AT.
  1. Schuldrecht BT.
  2. Schuldrecht AT.
  3. Deliktsrecht.
  4. BGB AT.
  1. Schuldrecht AT.
  2. Schuldrecht BT.
  3. BGB AT.
  4. Familienrecht.
  1. Schuldrecht BT.
  2. Schuldrecht AT.
  3. Bereicherungsrecht.
  4. BGB AT.
  1. auf die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gerichtet sind.
  2. die Transaktion von Geld beinhalten.
  3. keine Gewährleistungsrechte bieten.
  4. im Schuldrecht AT geregelt sind.
  1. Gegenständen.
  2. Rechten und Gegenständen.
  3. Rechten.
  4. Dienstleistungen und Geld.
  5. Rechten und Geld.
  1. alle verkehrsfähigen Güter.
  2. nur körperliche Güter.
  3. nur Rechte.
  4. nur die Güter, die in § 433 Abs. 5 BGB aufgelistet sind.
  1. nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach § 446.
  2. nach den privatparteilichen Vereinbarungen.
  3. nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses.
  4. nach der Geschäftsfähigkeit der Parteien.
  1. der Kaufpreis.
  2. die Kaufsache.
  3. Einigkeit darüber, dass der Verkäufer Eigentümer der Kaufsache ist.
  4. eine Vereinbarung darüber, dass der Kaufpreis bar zu entrichten ist.

Dozent des Vortrages Voraussetzungen der Gewährleistung, insbesondere Sachmangel (§ 434 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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