Einführung Gesellschaftsrecht von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Gesellschaftsrecht“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in das Gesellschaftsrecht
  • Inhalt des Gesellschaftsrechts
  • Begriff des Gesellschaftsrechts
  • Abgrenzung Personengesellschaften/Körperschaften
  • Die wichtigsten Gesellschaftsformen im Vergleich
  • Fallbeispiel: Verdorbene Partybrötchen
  • Falllösung: Verdorbene Partybrötchen

Quiz zum Vortrag

  1. Gesellschaft im weiteren Sinn Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss der Mitglieder zu einem gemeinsamen Zweck Gesellschaft im engeren Sinn Die Gesellschaft wird auf Grundlage persönlicher Verbundenheit und abhängig von der Individualität der Mitglieder errichtet.
  2. Zusammenschluss aufgrund einer Lebensgemeinschaft (z.B. Ehe)
  3. Sie ist entweder eine Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft.
  4. Eine Gesellschaft besteht immer nur aus einer Person.
  1. Handels- und Gesellschaftsrecht sind eine Materie: Das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
  2. HGB ist lex specialis zum BGB: Ergänzend und modifizierend, teilweise jedoch umgekehrt (Bsp: § 736 II verweist auf § 160 HGB.
  3. BGB und HGB schließen sich aus.
  4. HGB und die Gesellschaftsrechtlichen Vorschriften wie AktG und GmbHG stehen in keinem Sachzusammenhang.
  1. Grundsätzlich gilt die Möglichkeit der freien Rechtsformwahl, jedoch sind die Beteiligten an den Numerus Clausus der Gesellschaftsformen gebunden.
  2. Es dürfen keine eigenen Gesellschaften erfunden werden.
  3. Jeder darf sich eine eigene Gesellschaftsform ausdenken.
  4. Ein Zusammenschluss zweier Personen muss immer als GbR eingetragen werden.
  1. Das Außenverhältnis beschreibt die Rechtsbeziehungen zu außenstehenden Dritten. Das Innenverhältnis betrifft die auf dem Gesellschaftsvertrag beruhenden Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander.
  2. Das Außenverhältnis beschreibt die Rechtsbeziehung der Gesellschafter
  3. Das Innenverhältnis beschreibt die Beziehung zwischen einem Gesellschafter und dem Lebenspartner.
  4. Das Innenverhältnis beschreibt die Rechtsbeziehungen zu außenstehenden Dritten.
  1. Nein, eine Außengesellschaft ist immer auch eine Innengesellschaft.
  2. Ja, ein Zusammenhang zur Innengesellschaft kann vermieden werden.
  3. Ja, eine Außengesellschaft kann nie eine Innengesellschaft sein.
  4. Ja, dies muss aber notariell beurkundet werden.

Dozent des Vortrages Einführung Gesellschaftsrecht

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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