Erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81b StPO) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81b StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81b StPO)
  • Sinn und Zweck der erkennungsdienstlichen Maßnahmen
  • Voraussetzungen der Untersuchung anderer Personen
  • Fallbeispiel: Die Strumpfmaske
  • Falllösung: Die Strumpfmaske

Quiz zum Vortrag

  1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten.
  2. Erkennungsdienstliche Maßnahmen muss sich gegen einen Beschuldigten richten
  3. Jeder Verfahrensbeteiligte wird erkennungsdienstlich behandelt, um eine umfassende Kontrolle zu haben.
  4. Zulässige erkennungsdienstliche Maßnahmen dürfen mit Zwang durchgesetzt werden.
  1. Es dürfen Fingerabdrücke genommen werden.
  2. Es dürfen Lichtbilder angefertigt werden.
  3. Es darf eine Schriftprobe genommen werden.
  4. Der Verdächtige darf einem Lügendetektortest unterzogen werden.
  1. Mit Anklageerhebung ist der Richter zuständig für die Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahme.
  2. Die Maßnahme wird immer durch einen Richter angeordnet.
  3. Im Ermittlungsverfahren liegt die Zuständigkeit für die Anordnung bei der Staatsanwaltschaft.
  4. Die Durchführung obliegt der Polizei.
  5. Die Maßnahmen werden immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Dozent des Vortrages Erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81b StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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