Besondere Eingriffskondiktion (§ 951 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Eingriffskondiktion (§ 951 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besondere Eingriffskondiktion, § 951 I BGB i. V. m. §§ 812 ff. BGB
  • § 951 I BGB und §§ 994 ff. BGB
  • Fallbeispiel: Die blutigen Mäntel

Quiz zum Vortrag

  1. Rechtsgrundverweisung
  2. Rechtsfolgenverweisung
  3. Konstitutive Verweisung
  4. Analogieverweisung
  5. Deklaratorische Verweisung
  1. Dass §§ 946 ff. keine Rechtsgründe enthalten.
  2. Dass §§ 946 ff. Rechtsgründe enthalten.
  3. Dass Naturalrestitution die Rechtsfolge des Anspruchs ist.
  4. Dass die Vorschriften zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen unberührt bleiben.
  1. Wenn das Recht vollständig verloren ging.
  2. Wenn Miteigentum nach § 947 I BGB erworben wurde.
  3. Wenn Miteigentum nach § 948 I BGB erworben wurde.
  4. Bei Beteiligung am Gesamthandseigentum.
  1. Der Jungbullenfall
  2. Der Jauchegrubefall
  3. Der Katzenkönigfall
  4. Der Siriusfall
  1. Aufwendungen aus eigenen Mitteln auf Sachen eines anderen.
  2. Aufwendungen aus fremden Mitteln auf eigene Sachen.
  3. Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden.
  4. Unfreiwillige Aufwendungen zugunsten einer Sache.

Dozent des Vortrages Besondere Eingriffskondiktion (§ 951 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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