Begriff des Schuldverhältnisses, Begriff der Leistung im Schuldrecht, Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsort (§ 241 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Begriff des Schuldverhältnisses, Begriff der Leistung im Schuldrecht, Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsort (§ 241 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begriffe des Schuldverhältnisses und der Leistung
  • Der Begriff Schuldverhältnis
  • Fallbeispiel: Der verplante Abend
  • Leistungszeit
  • Fallbeispiel: Der EM-Ball auf Tour

Quiz zum Vortrag

  1. § 194 BGB - Gegenstand der Verjährung
  2. § 241 BGB - Pflichten aus dem Schuldverhältnis
  3. § 157 BGB - Auslegung von Verträgen
  4. § 311 BGB - Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  1. Kaufvertrag
  2. Schuldübernahme
  3. Garantie
  4. Geschäftsführung ohne Auftrag
  1. Vertragsverhandlungen
  2. Vertragsanbahnung
  3. Nach Vertragsabwicklung
  4. Nach Auflösung eines Schuldverhältnisses
  1. Sorgfaltspflichten
  2. Leistungspflichten
  3. Keine Pflichten
  4. Sorgfalts- und Leistungspflichten
  1. Gewicht der Interessen des „Auftraggebers“ (insb. Wirtschaftliche Interessen)
  2. Möglichkeit und Umfang der Schädigung des „Auftraggebers“ im Falle der Nichtleistung
  3. Zumutbarkeit einer Rechtspflicht für den „Beauftragten“
  4. Möglichkeit erfolgreich verklagt zu werden im Falle der Nichtleistung
  1. Leihe
  2. Kaufvertrag
  3. Schenkung
  4. Mietvertrag
  1. Forderungen
  2. Unvollkommene Verbindlichkeiten
  3. Naturalobligationen
  4. Obliegenheiten
  1. Bezeichnung des frühesten Zeitpunkts, in welchem der Schuldner leisten darf.
  2. Die tatsächliche Möglichkeit des Schuldners zu leisten.
  3. Erlaubte Verbindlichkeiten, welche erfüllt werden dürfen.
  4. Der Zeitpunkt, in welchem der Vertrag wirksam wird.
  1. Relative und absolute
  2. Allgemeine und besondere
  3. Formelle und materielle
  4. Gesetzliche und vertragliche
  1. Leistungsort beim Schuldner, Erfüllungsort beim Gläubiger
  2. Leistungsort beim Gläubiger, Erfüllungsort beim Schuldner
  3. Beides beim Gläubiger
  4. Beides beim Schuldner

Dozent des Vortrages Begriff des Schuldverhältnisses, Begriff der Leistung im Schuldrecht, Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsort (§ 241 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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