Der Ablauf der Hauptverhandlung (§ 243 StPO) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Ablauf der Hauptverhandlung (§ 243 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Ablauf der Hauptverhandlung (§ 243 StPO)
  • Der chronologische Ablauf der Hauptverhandlung
  • Beweisaufnahme, §§ 244 ff. StPO
  • Aussetzung und Unterbrechung der Hauptverhandlung
  • Fallbeispiel: Schlaraffenland Bestellversand
  • Falllösung: Schlaraffenland Bestellversand

Quiz zum Vortrag

  1. Das Gericht stellt die Anwesenheit des Angeklagten fest.
  2. Das Gericht stellt die Anwesenheit des Verteidigers fest.
  3. Das Gericht stellt fest, ob alle Zeugen und Sachverständigen anwesend sind,
  4. Das Gericht stellt die Anwesenheit der Öffentlichkeit fest.
  1. Nein, die Zeugen verlassen den Sitzungssaal bis zu ihrer Vernehmung.
  2. Der Opferzeuge darf während der ganzen Hauptverhandlung anwesend sein.
  3. Alle Zeugen dürfen die gesamte Hauptverhandlung mitverfolgen.
  4. Der Opferzeuge muss die Hauptverhandlung bis zu seiner Vernehmung verlassen.
  1. Der Angeklagte wird mündlich vernommen.
  2. Dem Angeklagten werden Fragen zu seinem Vorleben und seinem persönlichen Werdegang gestellt.
  3. Dem Angeklagten werden Fragen zum Tatgeschehen gestellt.
  4. Der Angeklagte kann sich durch seinen Verteidiger vertreten lassen.
  5. Der Angeklagte kann auf das Verlesen von vorgefertigten Schriftstücken zurückgreifen.
  1. Es wird ein Protokoll über die Hauptverhandlung angefertigt.
  2. Das Protokoll dokumentiert den Gang der Hauptverhandlung.
  3. Das Protokoll enthält jedes in der Hauptverhandlung gesprochene Wort.
  4. Es wird kein Protokoll angefertigt.
  5. Das Strafverfahren ist modern und transparent, daher werden selbstverständlich Tonaufzeichnungen gemacht.

Dozent des Vortrages Der Ablauf der Hauptverhandlung (§ 243 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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