Der Vortrag „Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Die Verwaltungsvollstreckung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Steigerungsintensität nach sind die Zwangsmittel von der geringsten zur stärksten Intensität folgendermaßen anzuordnen:
Der unmittelbare Zwang taugt zur Durchsetzung ...
"Vertretbar" ist eine Handlung dann, wenn ...
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