Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abschluss des Ermittlungsverfahrens
  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens
  • Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit
  • Klageerhebung
  • Abschlussfall: Die Kamera ist weg
  • Falllösung: Die Kamera ist weg

Quiz zum Vortrag

  1. Das Zwischenverfahren kann mit einer Einstellung enden.
  2. Das Zwischenverfahren kann mit Anklageerhebung enden.
  3. Das Zwischenverfahren kann mit einer Verurteilung enden.
  1. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über den Ausgang des Zwischenverfahrens.
  2. Ein Richter trifft die das Vorverfahren beendende Entscheidung.
  3. Die Polizei trifft die Entscheidung über den Abschluss des Vorverfahrens.
  1. Es mangelt an der Rechtswidrigkeit.
  2. Es mangelt an Beweisen.
  3. Es besteht ein Verfahrenshindernis.
  4. Es mangelt an einem Anfangsverdacht.
  5. Die Voraussetzungen der Klage sind erfüllt.
  1. Die Einstellung nach § 170 II StPO löst keinen Strafklageverbrauch aus und ist mithin nicht rechtskräftig.
  2. Das Verfahren kann wiederaufgenommen werden.
  3. Es kann ein Sicherungsverfahren eingeleitet werden, wenn es an der Schuldfähigkeit mangelt.
  4. Die Einstellung nach § 170 II StPO löst einen Strafklageverbrauch aus und ist mithin rechtskräftig.
  5. Das Verfahren kann nicht wiederaufgenommen werden.
  1. Ein Vorverfahren kann durch Erstattung einer Strafanzeige eingeleitet werden.
  2. Ein Vorverfahren kann durch das Stellen eines Strafantrages eingeleitet werden.
  3. Die Einleitung eines Vorverfahrens kann auf Weisung geschehen.
  4. Ein Vorverfahren kann nur durch Strafanzeige oder Strafantrag eingeleitet werden.

Dozent des Vortrages Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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