ZPO Ref: § 30 – Erledigung der Hauptsache & § 31 – Rechtsbehelfe von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 30 – Erledigung der Hauptsache & § 31 – Rechtsbehelfe“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 30: Erledigung der Hauptsache
  • 1. Übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien
  • 2. Einseitige Erledigungserklärung des Klägers
  • 3. Prüfungsschema
  • 4. Spezialprobleme
  • Hinweis auf § 31 Rechtsbehelfe
  • Verabschiedung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Beendigung der Rechtshängigkeit
  2. Ein Beschluss über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes
  3. Die sofortige Beendigung der mündlichen Verhandlung
  4. Eine rechtskräftige Entscheidung bezüglich der Hauptsache
  1. Nein, weil das widersprüchliches Verhalten wäre und deshalb gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
  2. Nein, weil der Beschluss nach 91 a ZPO insofern als rechtskräftige Entscheidung einer erneuten Entscheidung entgegen stehen würde.
  3. Ja, weil keine rechtskräftige Entscheidung entgegen steht.
  4. Nur dann, wenn der Kläger Einwendungen gegen den Beschluss nach § 91 a ZPO hat.
  1. Das muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden.
  2. Weder noch, weil sowohl die Klagerücknahme, als auch die Erledigungserklärung explizit erklärt werden müssen.
  3. Eine Klagerücknahme
  4. Eine Erledigungserklärung
  1. Zu einer Klangänderung in eine Feststellungsklage, dass die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und ein erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist.
  2. Zu einer Klangänderung in eine Feststellungsklage, dass die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und ein erledigendes Ereignis nach Anhängigkeit eingetreten ist.
  3. Zu einer Klangänderung in eine Feststellungsklage, dass die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und ein erledigendes Ereignis zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eingetreten ist.
  4. Zu einer besonderen Form der Klagerücknahme nach § 269 III S. 3 ZPO.
  1. Auf eine einseitige Erledigungserklärung folgt ein Urteil, auf eine beidseitige Erledigungserklärung folgt ein Beschluss.
  2. Auf eine beidseitige Erledigungserklärung folgt ein Urteil, auf eine einseitige Erledigungserklärung folgt ein Beschluss.
  3. Sowohl auf eine beidseitige Erledigungserklärung, als auch auf eine einseitige Erledigungserklärung folgt ein Urteil.
  4. Sowohl auf eine beidseitige Erledigungserklärung, als auch auf eine einseitige Erledigungserklärung folgt ein Beschluss.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 30 – Erledigung der Hauptsache & § 31 – Rechtsbehelfe

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Vertiefung, Arbeitstechniken, Darstellungsformen, Grundbegriffe Prozess ...

...  Änderung, Streitgegenstand, Streitige Entscheidung über Hauptsache § 300 Beendigung, Rechtshängigkeit, keine Entscheidung über Hauptsache Kostenbeschluss § 91a, materielle Einwendung, Vorweg genommene Zustimmung zu Erklärung, Kläger Erledigungserklärung, Erledigungserklärung Beklagter, Kostenentscheidung unter Berücksichtigung ...

... Urteil, Klageabweisung, Zulässigkeit, Klageänderung, Feststellungsklage, Beschluss, Kostenentscheidung § 91a Ursprüngliche Klage, zulässig begründet, erledigt ...

... Teilweise Erledigung, Beklagter, Kläger, Urteil, Hauptsacheentscheidung, Kostenentscheidung §§ 91, 92 ...

...  Allgemeine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, Feststellung, Urteil, Hauptsacheentscheidung, Kostenentscheidung §§ ...

... Teilweise Erledigung, Beklagter, Kläger, Zinsen, Hauptforderung, Teilzahlung ...

... Instanz Vorprozessual, 1. Instanz, Mögliche Berufungseinlegung, Formelle Rechtskraft, Anhängigkeit, Urteil, Rechtshängigkeit, ...

... Erledigung Hilfsanträge und Erledigung Kläger: Erledigung, hilfsweise Sachantrag unbedingt ...

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN MONTAG ROHDE ...

... Vertiefung Arbeitstechniken Darstellungsformen Grundbegriffe 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 Prozess ...

... Schuldrecht Allgemeiner Teil Wettbewerbsrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Handlungen Ansprüche Marken Urheberrecht GbR OHG KG GmbH Kaufleute Handels- register Handelsfirma Prokura, Vollmacht ...

... Rechtsmittelverfahren Gliederung der ZPO Zivilprozessrecht der ersten Instanz einschl. vorläufiger Rechtsschutz Gerichtsverfassungs- ...

... Verfahrensarten Erkenntnisverfahren Vollstreckungsverfahren Rechtsbehelfsverfahren Entscheidungsverfahren Allgemeines Verfahren Besondere Verfahren ...

... Inhaltliche Technische Rechtsmittel Sonstige Rechtsbehelfe Beginn neuen Verfahrens Fortsetzung bisherigen Verfahrens Gegen Personen ...

... Begründetheit der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit I. Zulässigkeit Einlegung / Begründung Formelle / Materielle ...

... 511 §§ 548, 551 II 2 § 569 I 2. Frist §§ 517, 520 II 1 §§ 549, 551 III § 569 II 3. Form §§ 519, 520 III §§ 545, 547 26 Nr. ...

... Für beide Parteien stets ausreichend Nur für Beklagten ausnahmsweise ausreichend. ...

... Lasten Rechtsmittelführer 1. Instanz Entscheidung zugunsten Rechtsmittelführer Klageerweiterung mit Rechtsmittel 2. Instanz ...

... 2. Instanz 10.000,- € Klageabweisung 6.000,- € Klagestattgabe 4.000,- € kein Rechtsmittel möglich 1.000,- € kein Rechtsmittel eingelegt Berufung Kläger gegen Abweisung 5.000,- € Klageerweiterung ...

... PKH-Antrag - Nach Gewährung Rechtsmittelerhebung - Gegen Versäumung Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung in vorigen Stand Prozesshandlungen: - Grundsatz: Bedingungsfeindlich - Ausnahme: Innerprozessuale Bedingung ...

... peius Kläger Beklagter Berufung Kl Zahlung von 20.000,- € Urteil Abweisung 31.000,- € Stattgabe 10.000,- € Anspruch Zahlung von 50.000,- € ...

... Kostenquotelung nach Wert Berufung / Anschlussberufung Kostenquotelung nach Sacherfolg Berufung / Anschlussberufung weil Hauptrechtsmittel nach der Anschließung - unzulässig geworden ist. - zurückgenommen worden ist ...

... Gegenüber Gericht Schriftlich oder in mündlicher Verhandlung Postulationsfähigkeit Kläger Beklagter Rechtsmittel Kläger Beklagter Rechtsmittel §§ 516, 565 Folgen: Verlust Rechtsmittel (Neues Rechtsmittel möglich) ...

... Zivilsenat Zivilsenat Zivilrichter Zivilrichter Zivilkammer Zivilrichter ...

... Prüfung Zulässigkeit Prüfung Erfolgsaussicht Mündliche Verhandlung Zurückweisung Verwerfung Verwerfung Zustellung Berufung Zustellung Begründung / Fristsetzung Terminsbestimmung / Ladung Prüfung Befassung ERi Zustellung Anschlussberufung ...

... Begründung: 2 Monate § 517 § 520 II Einlegung: Urteil u. Erklärung Begründung: Anträge u. Gründe § 519 § 520 III ...

... Monat Berufungsbegründung Zustellung 1 2 3 Monate Zustellung erstinstanzliches Urteil 4 § 520 II 2: Fristbeginn Urteilszustellung Fristwahrung ...

... Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Beklagter und Berufungskläger - (Prozessbevollmächtigter RA Dr. Berner, Frankfurt) lege ich namens und in Vollmacht des Beklagten gegen das diesem am 15. Mai 2002 zugestellte Urteil des LG Frankfurt vom 10. Mai 2002 - Az. 2/12 O 234/01 - Berufung ein. Eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils füge ich in der Anlage bei. Berner . (Dr. Berner, Rechtsanwältin) . Berufungsgericht § 519 I Parteien §§ 519 IV, 130 Nr. 1 Urteilsbezeichnung § 519 II Nr. 1 Berufungserklärung § 519 II ...

... konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. § 520 III Nr. 4 Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer diese zuzulassen sind. § 546 ob Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet. § 529 I Nr.1 ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten ...

... 513 I 1. Alt. § 513 I 2. Alt. § 520 III Nr. 2 § 520 III Nr. 3 § 520 III Nr. 4 § 546 § 529 I Nr.1 § 529 I Nr. 2 ...

... Rahmen Begründetheit Berufung wird geprüft, richtiger Rechtsanwendung. erneut festgestellter Tatsachen. n e u v o r g e t r a g e n e r T a t s a c h e n . Eigene Sachentscheidung Berufungsgericht ...

... § 520 III Nr. 2 Bezeichnung der Um- stände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt ...

... Kausal, = wenn ohne Rechtsverletzung andere Entscheidung. Materielle Normen (einschl. Zulässigkeitsnormen) Verfahrensnormen Fehler Interpretationsmängel Subsumtionsmängel Anwendungsmängel = generell abstrakte Regelungen ...

... Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. § 529 I Nr.1 ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten...

... fehlerhafte Prozessleitung. Fehler Partei bei Tatsachenvortrag von Partei nicht verschuldet . Übersehen = Weder ausdrücklich noch der Sache nach in Überlegungen vor / bei Urteil einbezogen. Für unerheblich gehalten = Zwar erwogen, aber zu keinem Zeitpunkt als erheblich angesehen. Ohne Nachlässigkeit nach Schluss mündl. Verhand- lung erste Instanz entstanden: Stets vor Schluss mündl. Verhand- lung erste Instanz entstanden: Nur ausnahmsweise. sie einen Gesichtspunkt, betreffen, der vom Gericht I. Instanz erkennbar über- sehen oder für unerheblich ...

... zu Unrecht verneint Vom erstinstanzlichen Gericht zu Unrecht bejaht sachlicher / örtlicher Mit Berufung überprüfbar § 513 II ...

... Nicht vorgetragene Tatsachen § 296 Vortrag Partei zweiter Instanz § 531 I § 529 I Nr.1 § 529 I Nr.2 ...

... Einzelrichters Zuständigkeit von Einzelrichter und Spruchkörper Einzelrichter Kammer ...

... Ist die Berufung zulässig? Fall der § 538 II ZPO? ...

... Zivilrichter Zivilrichter Zivilkammer Zivilrichter Zivilrichter Revision Klärung ...

... Endurteile 2. Instanz § 542 Einlegung: 1 Monat Begründung: 2 Monate §§ 548, 551 II 2 Einlegung...

... BGH (BayObLG) § 544 III 1. Statthaftigkeit 2. Frist 3. Form 4. Beschwerde 5. Zuständigkeit I. Zulässigkeit II. Begründetheit Zulassungsgründe (§ 543 II) ...

... der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit 2. Begründetheit der angefochtenen Entscheidung = Zulässigkeit Klage ...

... Zivilrichter Zivilrichter Sofortige Beschwerde Fehlerkontrolle und -beseitigung ...

... Befristete Beschwerde § 621e Rechtsbeschwerde § 574 Einfache Beschwerde Außerordentliche Beschwede Anschlussbeschwerde ...

... Begründung: § 569 II § 571 I Ausnahmsweise > 50,- / 100,- € § 567 II LG oder OLG ...

... Senat Zuständigkeit von Einzelrichter und Spruchkörper bei der sofortigen Beschwerde Einzelrichter ...

... angefochtenen Entscheidung 2. Begründetheit der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit § 571 II § 572 ...

... Instanzenzug Zivilsenat Zivilsenat Zivilrichter Zivilrichter Zivilkammer Zivilrichter Zivilrichter ...

... Antrag u. Gründe § 575 I § 575 III Grds. Bedeutung o.ä. § 574 II BGH (oder BayObLG) ...

... bei der Rechtsbeschwerde 1. Zulässigkeit der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit 2. Begründetheit der angefochtenen Entscheidung ...

... § 321 Rüge Verletzung rechtl. Gehörs § 321a Widerspruch §§ 694, 924, 936 Einspruch §§ ...

... und Begründung: 2 Wochen § 321a II 2 Bezeichnung Prozess u. Erklärung Darlegung Verletzung § 321a II 1 Wertunabhängig § 321a ...

... UrkB / Ri Erinnerung § 11 RPflG: Statthaft gegen Entscheidungen - Rechtspfleger § 573 ...

... Zivilkammer Zivilrichter Zivilrichter Wiederaufnahme des Verfahrens Zivilsenat §§ 584 - 589 Zulässigkeit Wiederaufnahme ...

... Begründetheit Wiederaufnahme § 590 Fortsetzung ursprüngl. Verfahren § 580 Restitutionsklage...

... Zivilprozessrecht 31.06 Instanzenzug Zivilsenat Zivilsenat Zivilrichter ...

... Änderung Begründung Änderung Kosten Nicht möglich ...

... 516 III 2 Voraussetzungen: Schon vor Einlegung RM bis Verkündung Urteil Gegenüber Gericht oder Gegner Einseitig oder Vertrag; ausdrücklich / konkludent Postulationsfähigkeit...

... erledigt erklären. Stimmt der Beklagte dieser Erledigungserklärung zu, so endet die Rechtshängigkeit aufgrund übereinstimmender Erklärung. Widerspricht der Beklagte die Erledigungserklärung, so muss das Gericht den Streit über die Erledigung entscheiden. Erklärt nur der Beklagte die Erledigung des Rechtsstreits, so handelt es sich ...

... Kosten des Rechtsstreits nach §91a ZPO in Form eines Beschlusses Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.03b. Möglichkeiten der Erledigung übereinstimmende einseitige Verfahrensbeendigung. Aufgrund Parteidisposition beider Parteiendes Beklagtendes Klägers Erledigungserklärung Beendigung Rechtshängigkeit Keine Entscheidung über Hauptsache Keine ...

... an, dass der Kläger Feststellung beantragt, die Klage sei zulässig und begründet gewesen und habe sich erledigt. Hierüber muss das Gericht durch Feststellungsurteil entscheiden. Erledigt hat sich die Hauptsache, wenn nach Rechtshängigkeit ein Umstand eingetreten ist, aufgrund dessen die Klage unzulässig oder unbegründet geworden ist. Dies kann im Einzelfall schwierig ...

... lungsantrag im laufenden Prozess nach Teilzahlung durch den Beklagten auf Zahlung „abzüglich am gezahlter“ umstellt. Damit erspart er sich den Aufwand der Verrechnung der Teilzahlung auf Haupt- und Nebenforderungen nach § 366 II BGB und verlagert diesen auf den Gerichtsvollzieher. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 29.05 Übereinstimmende teilweise Erledigung Beklagter Kläger Übereinbereinstimmende, Erledigungserklärung Urteil Hauptsacheentscheidung Kostenentscheidung §§91, 92 Beschluss ...

... ist. Bei der einseitigen Erledigungserklärung muss das erledigende Ereignis nach Eintritt der Rechtshängigkeit liegen, zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit kommt eine kostenprivilegierte Klagerücknahme nach § 269 II 3 ZPO in Betracht. Tritt die Erledigung zwischen den Instanzen ein, ...

... Fall (unbedingter Sachantrag mit hilfsweiser Erledigungserklärung) möglich ist, ist bestritten. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.09 Hilfsanträge und Erledigung Hilfsanträge und Erledigung Kläger: Erledigung, hilfsweise ...

... Die wichtigste Gruppe stellen die echten Rechtsmittel dar. Urteile werden grundsätzlich mit Berufung und Revision, Beschwerden grundsätzlich mit sofortiger Beschwerde und Rechtsbeschwerde angefochten. Die sich daraus ergebenden drei Instanzen sind auf vier hierarchisch gegliederte Gerichtsarten verteilt. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.06 Rechtsbehelfe Gegenvorstellung Dienstaufsichtsbeschwerde Verfassungsbeschwerde Ablehnung Materielle Klage Vollstreckungsgegenklage Abänderungsklage Berufung Revision Sofortige Beschwerde ...

... der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit I. Zulässigkeit Einlegung/Begründung Formelle/Materielle Beschwer Wert der Beschwer Devolutiveffekt Suspensiveffekt: §705 ZPO Grundsatz Meistbegünstigung Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.08 Prüfungsschema Rechtsmittel Revision Sofortige Beschwerde Berufung §§ 542 -544, 566 § 567 I1. Statthaftigkeit § 511 §§ 548, 551 II 2 § 569 I2. Frist §§ 517, 520 II 1 §§ 549, 551 III § 569 II3. Form §§ 519, 520 III §§ 545, 547 26 Nr. 8 EGZPO § 567 II4. Beschwerde § 511 II 1, 513 § 133 GVG §§ 72, 119 GVG5. Zuständigkeit §§72, 119 GVG 1. Zulässigkeit der angefochtenen Entscheidung 2. Begründetheit der angefochtenen Entscheidung II. Begründetheit I. Zulässigkeit ...

... der Meistbegünstigung nach Wahl der Partei entweder mit dem gegen die richtige oder gegen die tatsächliche Form der Entscheidung gegebenen Rechtsbehelf angegriffen werden. Allerdings darf dies nicht zur Anfechtbarkeit von Entscheidungen führen, die kraft Gesetzes unanfechtbar sind. Probleme bereiten Rechtsmittel, die nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollen. Da eine bedingte Einlegung nicht möglich und eine Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmit- telfrist nicht zu erreichen ist, bedarf es ...

...Anspruch Zahlung von 50.000,-€ § 308.Keine Entscheidungsbefugnis Gericht Klage Zahlung von 40.000,-€ § 528 Berufung BeklBerufung Bekl Abweisung 10.000,-€EntscheidungsspielraumGericht Möglich:Änderung Begründung,Änderung Kosten Verbotreformatioin melius Verbotreformatioin peius Anschluss Erweiterung Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.13 Anschlussrechtsmittel. Voraussetzungen:Nicht wie Rechtsmittel, sondern eigene Voraussetzungen.Wirkungen:Erweiterung Entscheidungsbefugnis Wegfall mit Rechtsmittel Kläger.Beklagter Rechtsmittel gegenteilw. Abweisung Klage Anschluss Rechtsmittel gegenteilw. Stattgabe Klage Kostenentscheidung: weil Hauptrechtsmittel zum Zeitpunkt der Anschließung,bereits unzulässig war. Bereits zurückgenommen war. Kostenquotelung nach Wert Berufung / Anschlussberufung Kostenquotelung nach Sacherfolg Berufung/Anschlussberufung weil Hauptrechtsmittel nach der Anschließung.Unzulässig geworden ist.Zurückgenommen worden ist. Berufungskläger trägt alle Kosten. Eine Entscheidung über die Anschlussberufung ergeht.ergeht nicht § 524 § 554 § 567 III §574 IV Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.14 Rücknahme und ...

... Anders als früher keine vollständige Neuverhandlung des Rechtsstreits mehr, sondern bloß noch eine Fehlerkontrolle und -beseitigung. Die Berufung füllt damit die Überprüfungsphase des Prozessmodells (oben § 1) aus. Das nachstehende Schema zeigt die im Berufungsverfahren anfallenden Tätigkeiten der Parteien und des Gerichts. Sachliche Zuständigkeit Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.15 ...

... die Begründungsfrist kann auf Antrag vom Gericht verlängert werden, über einen Monat hinaus aber nur mit Zustimmung des Gegners. Die Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand ist gegen die Versäumung beider Fristen möglich. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.20 Zulässigkeit. Berufung:Zulässigkeit Endurteile 1. Instanz §511 Einlegung: 1 Monat Begründung: 2 Monate § 517 § 520 II Einlegung: Urteil u. Erklärung Begründung: Anträge ...

... am Main 12. Juni 2002.In dem Rechtssstreit der Fa. Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Ldstr. 56, 60342 Frankfurt,-Klägerin u. Berufungsbeklagte (Prozessbevollmächtigter RA Dr. Kuhn, Frankfurt) gegen den Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt,Beklagter und Berufungskläger (Prozessbevollmächtigter RA Dr. Berner, Frankfurt) lege ich namens und in Vollmacht des Beklagten gegen das diesem am 15. Mai 2002 zugestellte Urteil des LG Frankfurt vom 10. Mai 2002 -Az. 2/12 O 234/01 -Berufungein. Eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils füge ich in ...

... Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. § 520 III Nr. 2 Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. § 520 III Nr. 3 Bezeichnung konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellunggebieten. § 520 III Nr. 4 Bezeichnung der neuen Angriffs-und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer diese zuzulassen sind. § 546 ob Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet. § 529 I Nr.1 ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellunggebieten. § 529 I Nr. 2 ob neue Tatsachen, berücksichtigt werden können, weil Urteil ist fehlerhaft, weil Zulässigkeit Berufung erfordert. Im Rahmen begründetheit Berufung wird geprüft, richtiger Rechtsanwendung. Erneut festgestellterTatsachen.Neuvorgetragener Tatsache ...

... Bejaht (§ 513 II ZPO). Möglich bleibt die Rüge, das Gericht habe seine Zuständigkeit fälschlich verneint. Eine erneute Tatsachenfeststellung ist erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen, eine erneute Feststellung gebieten (§ 520 III Nr. 3). Teilt das Berufungsgericht die vom Berufungskläger vorgetragenen Zweifel, so stellt es die Tatsachen erneut vollständig und richtig fest, sei es durch Auswertung des Parteivortrags, sei es durch eine eigene Beweisaufnahme, und entscheidet in der Sache auf der Grundlage dieser eigenen Feststellungen. Während das Berufungsgericht die Anwendung der Rechtsnormen durch das erstinstanzliche Gericht frei nachprüfen kann, besteht eine grundsätzliche Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen. Nur ausnahmsweise kommt eine erneute Tatsachenfeststellung in Betracht. Der Begriff der ...

... und Spruchkörper Einzelrichter Kammer / Senat Grundsätzliche Zuständigkeit Spruchkörper Übertragung §526 Vorlage Übernahme Rückgabe Übertragung § 527 Entscheidung Vorbereitung ausnahmsweise Entscheidung Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.32 Entscheidung. Berufung: Entscheidung Verwerfung Berufung Aufhebung Urteil und Zurückverweisung Zurückweisung Berufung Aufhebung und Abänderung Urteil Ist die Berufung zulässig? Fall der § 538 II ZPO Ist die Berufung begründet. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.21 Berufungsurteil Gründe ... Unterschrift aufgrund der mündl. Verhandlung vom ... für Recht erkannt:hat das Gericht ... durch die Richter .... Urteilsformel In ...

... keine Rolle. Wesentliche Zulässigkeitsvo- raussetzung der Revision ist die Zulassung. Ist diese durch das Berufungsgericht nicht er- folgt, ist dagegen die Nichtzu- lassungsbeschwerde möglich. Dabei prüft der BGH, ob die Zulassung hätte erfolgen müs- sen und holt sie ggf. nach. Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt einen eigenen Rechtsbe- helf dar und unterliegt eigenen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

... € übersteigen. Sachliche Zuständigkeit Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.15 Instanzenzug.Sofortige Beschwerde Fehlerkontrolle und -beseitigung. Zweite (Sofortige Beschwerde) Instanz Beschluss Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.37. Arten der Beschwerde. Befristete Beschwerde §58 ff. Fam FG Rechtsbeschwerde, § 574 Einfache Beschwerde, Außerordentliche Beschwede, Anschlussbeschwerde §567 III FGG Familiensachen Frist 1 Monat. Keine Abhilfemöglichkeit. Gegen alle nicht angreifbaren Entscheidungen, bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit. Sofortige Beschwerde § 567 I Wert- und Kostensachen §§ 66 ff. GKG §§32 ...

... Einzelrichter muss die Sache aber dem Kollegium übertragen, wenn er die Voraussetzungen für eine dritte Instanz für gegeben hält. Anders als bei der Berufung können mit der sofortigen Beschwerde unbeschränkt neue Tatsachen vorgetragen werden. Das erstinstanzliche Gericht hat eine erneute Prüfungspflicht und kann der Beschwerde abhelfen.Geschieht dies ...

... 1 Monat Begründung: dto. §575 I Einlegung: Urteil u. Erklärung Begründung: Antrag u. Gründe §575 I §575 III Grds. Bedeutung o.ä.§574 II BGH (oder BayObLG)§133 GVG 1. Statthaftigkeit 2. Frist 3. Form 4. Beschwer 5. Zuständigkeit I. Zulässigkeit Keine Nichtzulassungsbeschwerde Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 30.44 Verfahrensablauf und Entscheidung Verfahren und Entscheidung bei der ...

... spruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen, so kann die Partei verlangen, dass das Verfahren fortgesetzt, das recht- liche Gehör nachgeholt und die Entscheidung neu getroffen wird („Gehörsrüge“, § 321a ZPO). Die Prüfung dieses Rechtsbehelfs folgt den allgemeinen Aufbaugrundsätzen und bietet besondere Probleme nicht. Der unzulässige oder unbegründete Antrag führt nicht zu einer mündlichen Verhandlung, sondern nur zu einem kurz begründeten Beschluss des Gerichts. Dr. ...

... Hilft das Gericht der Rüge nicht durch eine Verfahrensbeschleunigung ab, kann frühestens nach 6 Monaten eine Entschädigungsklage bei dem OLG erhoben werden, in dessen Bezirk die zuständige Landesregierung ihren Sitz hat. Auf diese Klage hin kann durch Urteil festgestellt werden, dass die Verfahrensdauer unangemessen war, ggf. eine Entschädigung in Höhe von regelmäßig 1.200,- € pro Jahr Verzögerungsdauer festgesetzt werden. Sachliche Zuständigkeit Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 31.06 Instanzenzug Zivilrichter Erste Instanz Beschluss §11 RPflG: Statthaft gegen Entscheidungen.Rechtspfleger §573: Statthaft gegen Entscheidungenbeauftragter...