Erlass, Vergleich und Schuldersetzung (insbesondere § 397 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Erlass, Vergleich und Schuldersetzung (insbesondere § 397 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erlöschen der Leistungspflicht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erlass, Vergleich und Schuldersetzung
  • Vergleich
  • Schuldersetzung (=Novation)
  • Fallbeispiel: Kollateralschaden beim Bund

Quiz zum Vortrag

  1. Zweiseitiges Verfügungsgeschäft
  2. Einseitiges Verfügungsgeschäft
  3. Einseitiges Verpflichtungsgeschäft
  4. Zweiseitiges Verpflichtungsgeschäft
  1. Einigung der Parteien
  2. Verfügungsbefugnis des Gläubigers
  3. Einseitige Erklärung des Gläubigers
  4. Fristsetzung
  1. Der Erlass bezieht sich regelmäßig auf einen rechtfertigenden Grund, ist jedoch abstrakt zu behandeln.
  2. Bei Wegfall des rechtfertigenden Grundes kann die Wiederbegründung der Forderung verlangt werden.
  3. Der Erlass ist akzessorisch zu seinem rechtfertigenden Grund.
  4. Da der Erlass vertragscharakter hat, kann er auch nur durch eine Auflösungsvereinbarung wieder aufgehoben werden.
  1. Ein vertragliches Anerkenntnis des Gläubigers, dass keine Forderung mehr besteht.
  2. Ein vertragliches Anerkenntnis des Gläubigers, dass die Forderung erlischt.
  3. Ein einseitige Anerkenntnis des Gläubigers, dass die Forderung erlischt.
  4. Ein einseitiges Anerkenntnis des Gläubigers, dass keine Forderung mehr besteht.
  1. Gegenseitiges Nachgeben
  2. Vertragscharakter
  3. Einseitiges Nachgeben
  4. Einseitige Willenserklärung
  1. (Teil-)Erlässe
  2. (Teil-)Anerkenntnisse
  3. Feststellungen
  4. Verfügungen
  1. Die Parteien ersetzen eine Schuld durch eine andere.
  2. Der Schuldner leistet ein Erfüllungssurrogat als Ersatz auf die Schuld.
  3. Der Gläubiger nimmt eine Leistung zur Erfüllung einer anderen Schuld an.
  4. Ein Dritter ersetzt die Stellung des Schuldners.
  1. Novation
  2. Dereliktion
  3. Abstraktion
  4. Kondiktion
  1. Ersetzungsbefugnis
  2. Änderungsvertrag
  3. Erlass
  4. Schuldübernahme
  1. Hauptforderung
  2. Nebenforderungen, insbesondere auch Fragen der Kostentragung im Prozess
  3. Prozessuale Rechte, wie Beweisrecht und Rechtsmittel
  4. Fragen der Forderungsvollstreckung

Dozent des Vortrages Erlass, Vergleich und Schuldersetzung (insbesondere § 397 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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