Immobiliarsachenrecht 7: Entstehung und Übergang der Hypothek von Prof. Dr. John Montag

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 7: Entstehung und Übergang der Hypothek“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Ersterwerb (Entstehung) der Hypothek
  • 1.1 §§ 1113, 873, 1115, 1116, 1117
  • 1.2 Forderung
  • 1.3 Einigung über Entstehung der Hypothek
  • 1.4 Berechtigung
  • 1.5 Eintragung
  • 1.6 Briefübergabe
  • 2. Zweiterwerb der Hypothek
  • 2.1 Exkurs: „Aus der Forderung“
  • 2.1.1 Anspruch auf Rückzahlung des Darlehns entstanden § 488 I
  • 2.1.2 Anspruch übergegangen 398
  • 2.1.3 Nur bei Schriftform und Briefübergabe § 1154!
  • 2.2 „Aus der Hypothek"
  • 2.2.1 Hypothek entstanden §§ 1113, 873, 1115, 1116, 1117
  • 2.2.2 Hypothek übergegangen: mit der Forderung § 1153!

Quiz zum Vortrag

  1. Der Anspruchssteller ist Hypothekar.
  2. Der Anspruchsgegner ist Eigentümer des Grundstücks.
  3. Der Anspruchssteller ist Eigentümer des Grundstücks.
  4. Der Anspruchsgegner ist Hypothekar.
  1. Feststellen, dass ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich ist § 925 II BGB.
  2. Den Eigentumsvorbehalt vereinbaren § 449 BGB.
  3. Den Kaufvertrag aufschiebend bedingen §§ 433, 158 I BGB.
  4. Die Übereignung § 925, 873 BGB aufschiebend bedingt vornehmen § 449 BGB.
  5. Die Übereignung § 925, 873 BGB aufschiebend bedingt vornehmen § 158 I BGB.
  1. Ein zu sichernder Anspruch muss bestehen.
  2. Eine Einigung über die Entstehung der Hypothek muss vorliegen.
  3. Der Sicherungsgeber muss Berechtigter sein.
  4. Die Hypothek muss ins Grundbuch eingetragen und der Hypothekenbrief übergeben worden sein.
  5. Forderungsschuldner und Hypothekenschuldner müssen identisch sein.
  1. Die Briefhypothek, weil bei ihr die Übertragung leichter ist.
  2. Die Buchhypothek, weil bei ihr die Übertragung einfacher ist.
  3. Die Buchhypothek, weil ihre Entstehung ein Merkmal weniger voraussetzt.
  4. Die Buchhypothek, da sie ausdrücklich ausgeschlossen werden muss.
  1. Die Parteien müssen sich geeinigt haben, dass die Forderung übergehen soll.
  2. Der Übertragende muss Berechtigter sein.
  3. Die Einigung muss in Schriftform erfolgt sein.
  4. Der Hypothekenbrief muss übergeben worden sein.
  5. Die Einigung muss notariell beurkundet worden sein.
  1. Eine wirksame Abtretung des zu sichernden Anspruchs.
  2. Eine Einigung über den Übergang der Hypothek.
  3. Die Abtretung der Hypothek.
  4. Die Eintragung des Erwerbers als Hypothekar im Grundbuch.
  1. Die Hypothek.
  2. Die Vormerkung.
  3. Das Pfandrecht.
  4. Die Bürgschaft.
  5. Die Grundschuld.

Dozent des Vortrages Immobiliarsachenrecht 7: Entstehung und Übergang der Hypothek

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0