Schuld: Der entschuldigende Notstand (§ 35 I StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Der entschuldigende Notstand (§ 35 I StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Entschuldigender Notstand nach § 35 StGB
  • Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
  • Selbstverursachung durch den Täter
  • Fallbeispiel: Wandern in der Sommerzeit
  • Selbstverursachung
  • Schutzpflicht gegenüber der Allgemeinheit
  • Zumutbarkeit der Gefahrhinnahme
  • Irrtum über entschuldigende Umstände
  • Fallbeispiel: Offene Rechnung
  • Falllösung: Offene Rechnung

Quiz zum Vortrag

  1. Es geht um die Anerkennung einer Zwangslage, in welcher der Täter zum Schutz seines Lebens, Leibes oder der Freiheit nicht anders handeln konnte.
  2. Es geht um die Rechtfertigung der Tat, die aus der Erforderlichkeit einer nach Interessenabwägung angemessenen Notstandshandlung, geboten war.
  3. Es geht um den Schutz des Tatbestandes.
  4. Nicht erfasst ist aber der Fall, dass der Täter einer ihm unbekannten Person Notstandshilfe in solch einer Zwangslage leisten möchte.
  1. Der Standort im Prüfungsaufbau
  2. Die Rechtsfolgen für den Teilnehmer
  3. Der Personenkreis, dem der Täter Notstandshilfe leisten kann, ist bei beiden Normen gleich.
  4. Der entschuldigende Notstand führt nur zur Strafminderung
  1. Nein, nur die Fortbewegungsfreiheit wird geschützt.
  2. Ja, jegliche Freiheit ist geschützt.
  3. Nein, außer der Täter beeinträchtigt zeitgleich die Willensfreiheit.
  4. Die Freiheit ist nur in Kombination mit einer Lebensgefahr geschützt.
  1. Bei objektiv pflichtwidriger Verursachung
  2. Bei kausaler Verursachung
  3. Bei schuldhafter Verursachung
  4. Bei rechtswidirger Verursachung

Dozent des Vortrages Schuld: Der entschuldigende Notstand (§ 35 I StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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