Entschädigungsansprüche für Beeinträchtigung des Eigentums von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Entschädigungsansprüche für Beeinträchtigung des Eigentums“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Grundprinzip von Entschädigungsansprüchen
  • Entschädigungsanspruch infolge Eigentumsbeeinträchtigung
  • Fallbeispiel: Mülldeponie
  • Falllösung: Mülldeponie

Quiz zum Vortrag

  1. Die Entschädigung wegen Enteignung erfolgt nach Art. 14 III 2 GG; die Entschädigung auf Basis einer Inhalts- und Schrankenbestimmung erfolgt nach dieser Inhalts- und Schrankenbestimmung selbst.
  2. Es gibt keinen Unterschied.
  3. Nur die Inhalts- und Schrankenbestimmungen setzen ein öffentlich-rechtliches Handeln voraus.
  4. Die Entschädigung auf Basis einer Inhalts- und Schrankenbestimmungen ermöglicht auf die Entschädigung für "enteignende" Eingriffe, bei denen zwar keine Enteignung i. e. S. vorliegt, der Eingriff aber eine vergleichbare Wirkung entfaltet.
  1. Die hinzunehmende Ungleichbehandlung eines Betroffenen im Vergleich zu anderen.
  2. Die besondere Belastung, die aus einer Ungleichbehandlung für den Betroffenen resultiert.
  3. Abgaben, die eine Person freiwillig leistet.
  4. Der Verzicht eines Betroffenen auf eine Entschädigung.
  1. Die Unterscheidung hilft klar bei der Trennung, ob Entschädigungsansprüche nach Art. 14 III 2 GG zu gewähren sind oder eine Entschädigung sich nach den Inhalts- und Schrankenbestimmungen bemisst.
  2. Durch die Unterscheidung kann eine Entschädigung auch in den Fällen gewährt werden, in denen keine Enteignung, jedoch ein Eingriff gleicher Wirkung vorliegt, womit eine Entschädigung auch angemessen wäre (Korrektur des BGH).
  3. Die Unterscheidung verdeutlicht in der weiteren Fallbearbeitung, ob Verwaltungshandeln vorliegt, oder der Fall im Bereich des Gefahrenabwehrrechts anzusiedeln ist.
  4. Bei der Unterscheidung handelt es sich um antiquiertes Richterrecht, das nach moderner Rechtsauffassung keine Anwendung mehr findet.

Dozent des Vortrages Entschädigungsansprüche für Beeinträchtigung des Eigentums

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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