Einheit 06: Arbeitstechniken und Darstellungsformen 1 (Sachverhalt) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Einheit 06: Arbeitstechniken und Darstellungsformen 1 (Sachverhalt)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Erfolgreicher Start ins Referendariat“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeitstechniken und Darstellungsformen
  • Sachverhalt
  • 1. Sachverhaltsfeststellung
  • 2. Sachverhaltsdarstellung

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Den ungeordneten Streitstoff ordnen.
  3. Den Sachverhalt in Form eines Tatbestandes oder Sachberichts darlegen.
  4. Eine rechtliche Bewertung durchführen.
  5. Eine praktische Umsetzung des Ergebnisses in Form von Urteil, Relation, Mandantenschreiben o.ä. entwerfen.
  1. Synoptische, stichpunktartige Gegenüberstellung des Parteivortrags.
  2. Anfertigen von Kopien der wichtigsten Aktenbestandteile, wie der Klageschrift.
  3. Die Erstellung des Tatbestandes.
  4. Die Erstellung der rechtlichen Lösung.
  5. Die Teile der Akte, die dem Richter vorgelegt werden, damit er das Urteil schreiben kann.
  1. Weil das Gericht an Tatsachen gebunden werden kann, an Rechtsansichten nicht.
  2. Eine solche Unterscheidung bedarf es nicht. Es muss nur zwischen streitig und unstreitig unterschieden werden.
  3. Weil Rechtsansichten gesondert bewiesen werden müssen.
  4. Das hat lediglich formale Gründe, die sich inhaltlich jedoch nicht auswirken.
  1. Alle Antworten sind richtig?
  2. SV-Skizze
  3. Zeittafel
  4. Ideenblatt
  5. Aktenauszug
  1. Das Gericht schaut im Einzelfall, wie viel Tatsachenvortrag aus den Begrifflichkeiten geschlossen werden kann und legt diese dann auch als bindend der Entscheidung zu Grunde.
  2. Das Gericht wertet den Vortrag insgesamt als Tatsachenvortrag und legt diese dann auch als bindend der Entscheidung zu Grunde.
  3. Das Gericht wertet den Vortrag insgesamt als Rechtsansicht und legt diese dann nicht der Entscheidung zu Grunde.
  4. Das Gericht gibt dann zwingend einen Hinweis, dass dieser Vortrag nicht verwertet werden kann.
  1. Nach dem streitigen Klägervorbringen und vor dem streitigen Beklagtenvorbringen.
  2. Nach dem unstreitigen Parteivorbringen.
  3. Nach dem streitigen Beklagtenvorbringen.
  4. Ganz zu Beginn, noch vor dem unstreitigen Parteivorbringen.
  5. Ans Ende des Sachberichts/Tatbestandes.
  1. Im Präsens
  2. Im Präteritum
  3. Im Perfekt
  4. Im Plusquamperfekt
  1. Das streitige Klägervorbringen
  2. Das streitige Beklagtenvorbringen
  3. Die Aussagen von Zeugen
  4. Die Prozessgeschichte insgesamt
  5. Der unstreitige Sachverhalt
  1. Im Präteritum
  2. Im Präsens
  3. Im Perfekt
  4. Im Plusquamperfekt

Dozent des Vortrages Einheit 06: Arbeitstechniken und Darstellungsformen 1 (Sachverhalt)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Ergebnis - Darstellung Rechtslage - Darstellung Sachverhalt - Sachverhaltsfeststellung - Praktische Umsetzung ...

... Dritter Zeittafel 1.2 Vertrag 9.2 Auftreten Mangel 15.2 Wandlungserklärung 1.4 Klageeinreichung 8.6 ...

... der BUT GmbH. Diese eröffnete bei der Beklagten ein Girokonto, wobei ihr ein Überziehungskredit eingeräumt wurde. Das Konto wird als Kontokorrent geführt und quartalsweise abgerechnet. Der Abschluss soll als anerkannt gelten, wenn ihm nicht widersprochen wird. Der Beklagte übernahm der Klägerin gegenüber eine selbst- schuldnerische Bürgschaft ...

... Prozessgeschichte: Klägervortrag - Beklagtenvortrag - Name Rechtsanwalt - Antrag Rechtsanwalt - Antrag Tatsache ...

... Rot über die Ampel fuhr. 6. Schadensersatz vom Fahrer (nicht Halter!) des von hinten aufgefahrenen Fahrzeugs. Substantiierte Sache entspricht nicht vereinbarter Beschaffenheit. Geliefert wie bestellt. Vereinbart war Material Holz, tatsächlich Kunststoff. Zwar darüber geredet, aber keine Einigung. Bekl. bot an Holz oder Kunststoff,Kl. nahm an Kunststoff. Bloß unverbindliche Anpreisung, kein Bindungswille. Bekl. „lieferbar in Holz und Kunststoff“, Kl. „will ...

... Beklagten im letzten Jahr gewährt wurde. 2. Schadensersatz aus Beschädigung Unterputzkabel bei Montage Küche. 3. Schadensersatz aus Diebstahl. Einwand Bekl.: „Diebstahl schon 5 Jahre her, verjährt." 4. Rückzahlung von 8.000,- €, die von Konto Kläger irrtümlich auf Konto des Beklagten umgebucht wurden. 5. Schadensersatz für „ein“ Fahrrad, mit dem Kläger unterwegs war und das beschädigt wurde, weil der Beklagte bei Rot über die ...

... und -darstellung - Klägervortrag - Beklagtenvortrag - Name Rechtsanwalt - Antrag Rechtsanwalt - Antrag Tatsache ...

... Unstreitiges Parteivorbringen - Anträge Parteien - Streitiges Klägervorbringen - Streitiges Beklagtenvorbringen. Prozessgeschichte: Einleitung ...

... Arbeitstechniken des Juristen: Sachverhaltsermittlung, rechtliche Bewertung, praktische Umsetzung. Unabhängig davon, in welchem Rechtsgebiet oder in welcher beruflichen Funktion Juristen tätig sind, stellen sich ihnen überall grundsätzlich die gleichen Aufgaben. In einem ersten Arbeitsschritt muss der Sachverhalt erforscht werden, daran schließt sich dessen rechtliche ...

... Zweiseitige Gerichtsaufgabe: Im Prozess ist entweder (wenn nur der Vortrag einer Partei einzubeziehen ist) eine einseitige oder (wenn auch der Vortrag des Gegners berücksichtigt werden muss) eine zweiseitige Betrachtung geboten. ...