Gesetzlicher Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzlicher Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gesetzlicher Eigentumserwerb
  • Eigentumserwerb durch Grundstücksverbindung § 946 BGB
  • Eigentumserwerb durch Fahrnisverbindung § 947 BGB
  • Eigentumserwerb durch Vermischung/Vermengung § 948 BGB
  • Eigentumserwerb durch Verarbeitung § 950 BGB
  • Fallbeispiel: Alles Geld
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Fälle gesetzl. Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen
  2. Fälle rechtsgeschäftl. Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen
  3. Fälle gesetzl. Eigentumserwerbs an unbeweglichen Sachen
  4. Fälle rechtsgeschäftl. Eigentumserwerbs an unbeweglichen Sachen
  1. §§ 93, 94 BGB
  2. §§ 94, 95 BGB
  3. §§ 99, 100 BGB
  4. §§ 946, 947 BGB
  1. Wesentliche Bestandteile sind Sachen, die zur Herstellung des Gebäudes eingefügt werden.
  2. Wesentliche Bestandteile sind nur Türen und Fenster eines Gebäudes.
  3. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind alle Sachen, die mit Grund und Boden fest verbunden sind.
  4. Verbindung kann durch höhere Gewalt geschehen.
  1. Bei Verbindung zu nur vorübergehendem Zweck
  2. Bei Verbindung zu nur einem bestimmten Zweck
  3. Bei Verbindung mit unwesentlichem Bestandteil
  4. Bei Vermischung zu nur einem bestimmten Zweck
  1. Miteigentum an einer einheitlichen Sache
  2. Miteigentum zu Bruchteilen an einer einheitlichen Sache
  3. Eigentumsverlust an der Sache
  4. Gesamthandseigentum an einer einheitlichen Sache
  1. Eigentumserwerb durch den Hersteller
  2. Eigentumserwerb durch den Produzenten
  3. Miteigentum an einer einheitlichen Sache
  4. Rechtsverlust des Herstellers

Dozent des Vortrages Gesetzlicher Eigentumserwerb durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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