Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 1: Grundlagen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 1: Grundlagen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Regelungsgegenstand (Rechtsfolgen) §§ 987 ff.
  • 2. Anwendung: Vindikationslage
  • 3. Anwendung: Verweisung
  • 4. Regelungsintention
  • 4.1 Besserstellung des redlichen Besitzers!
  • 4.1.1 Der redliche Eigenbesitzer
  • 4.1.2 Der redliche Fremdbesitzer
  • 5. Die Bösgläubigkeit
  • 5.1 Glaube an das Recht zum Besitz
  • 5.2 Zeitpunkt der Besitzerlangung § 990 I 1
  • 5.3 Späterer Zeitpunkt § 990 I 2

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Partei ist Eigentümer. Die andere ist Besitzer, ohne Recht zum Besitz.
  2. § 985 BGB liegt vor und § 986 BGB liegt nicht vor.
  3. Eine Partei ist Eigentümer. Die andere ist Besitzer mit einem Recht zum Besitz.
  4. Beide Parteien sind Miteigentümer und nur gemeinsam Verfügungsbefugt.
  1. Der Eigentümer hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Besitzer.
  2. Der Eigentümer hat Anspruch auf Nutzungsersatz gegen den Besitzer.
  3. Der Besitzer hat Anspruch gegen den Eigentümer auf Verwendungsersatz.
  4. Der Besitzer hat Anspruch gegen den Eigentümer auf Schadensersatz.
  5. Der Eigentümer hat Anspruch gegen den Besitzer auf Verwendungsersatz.
  1. Die Privilegierung des redlichen, unverklagten Besitzers.
  2. Die Privilegierung des redlichen Eigentümers.
  3. Die Privilegierung eines jeden Besitzers.
  4. Die Privilegierung des bösgläubigen Besitzers.
  1. Derjenige, der bei Erwerb des Besitzes weiß, dass er kein Recht zum Besitz hat.
  2. Derjenige, der als Besitzer grob fahrlässig keine Kenntnis davon erlangt, dass er kein Recht zum Besitz hat.
  3. Derjenige, der weiß, dass er für einen anderen besitzt.
  4. Derjenige, der bei Erwerb des Besitzes grob fahrlässig nicht weiß, dass er kein Recht zum Besitz hat.
  5. Derjenige, der als Besitzer positive Kenntnis davon erlangt, dass er kein Recht zum Besitz hat.
  1. Das kann er nach den §§ 990, 987, 989 BGB.
  2. Das kann er nach den §§ 990, 987, 989 und 823 ff. BGB.
  3. Das kann er nach den §§ 990, 987, 989 und 812 ff. BGB.
  4. Das kann er nach den §§ 990, 987, 989 und 823 ff. und 812 ff. BGB.

Dozent des Vortrages Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 1: Grundlagen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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