Direktionsrecht, Betriebliche Übung und Rangfolge der Rechtsquellen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Direktionsrecht, Betriebliche Übung und Rangfolge der Rechtsquellen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • 1.1 "Billiges Ermessen" §§ 315 BGB, 106 GewO
  • 1.1.1 Gewissensentscheidung
  • 1.1.2 Unzumutbarkeit § 275 III, Art. 4 I GG
  • 1.2 Ohne Arbeit kein Lohn § 326 I BGB
  • 2. Betriebliche Übung
  • 2.1 Anspruch auf Leistung
  • 3. Rangfolge der Rechtsquellen
  • 3.1 Rangprinzip
  • 3.2 Spezialitätsprinzip
  • 3.3 Günstigkeitsprinzip
  • 3.4 Beispiel: Urlaubsanspruch
  • 3.4.1 Anrechnung von Krankheit

Quiz zum Vortrag

  1. Ja dann, wenn ihm aufgrund seines Gewissens nach § 275 III BGB die Arbeitsleistung unzumutbar ist und er diese Einrede erhebt.
  2. Ja dann, wenn ihm nach § 275 III BGB der Arbeitgeber unzumutbar ist und er diese Einrede erhebt.
  3. Nein, nach § 106 GewO, § 315 BGB darf der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechtes den Inhalt des Arbeitsverhältnisses uneingeschränkt bestimmen.
  4. Nein, nach § 106 GewO, § 315 BGB darf der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechtes den Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach billigem Ermessen bestimmen, wobei subjektive Weltansichten des Arbeitnehmers aber nicht berücksichtigt werden.
  1. Es muss für den Entscheidenden eine verbindliche Entscheidung sein.
  2. Die Entscheidung muss nachvollziehbar sein.
  3. Die Entscheidung muss eine ethische bzw. moralische Entscheidung sein.
  4. Die Entscheidung muss mit den Gesetzen vereinbar sein.
  5. Die Entscheidung muss in der Bevölkerung von einer Mehrheit getragen werden.
  1. Der Ort der Arbeitsleistung
  2. Die Zeit der Arbeitsleistung
  3. Der Inhalt der Arbeitsleistung
  4. Den Lohn für die Arbeitsleistung
  1. Zum Verlust des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers
  2. Zu einem personenbedingten Kündigungsgrund
  3. Zu einem verhaltensbedingten Kündigungsgrund
  4. Zu einem betriebsbedingten Kündigungsgrund
  1. Es muss sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handeln.
  2. Die Leistung muss eine Geldleistung sein.
  3. Die Leistung muss mehrmalig erbracht worden sein.
  4. Bei der Leistung muss der Rechtsbindungswille des Arbeitgebers klar erkennbar sein.
  5. Die Leistung darf nicht unter wirksamem Widerrufsvorbehalt erbracht worden sein.
  1. 3 Mal
  2. 2 Mal
  3. 10 Mal
  4. 5 Mal
  1. 23
  2. 24
  3. 22
  4. 20
  5. 26
  1. 5
  2. 0
  3. 1
  4. 2

Dozent des Vortrages Direktionsrecht, Betriebliche Übung und Rangfolge der Rechtsquellen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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