Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Was ist die Aufgabe eines Betreuers?
  • Regelungen und Form
  • Welche Pflichten hat der Betreuer?
  • Wann endet die Betreuung?

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
  2. Wenn sich jemand im Altersheim befindet.
  3. Wenn sich jemand im Krankenhaus befindet.
  1. Bei einer Vollmacht handelt der Bevollmächtigte aufgrund der vom Vollmachtgeber erteilten Vollmacht,d er Betreuer wird vom Gericht eingesetzt,.
  2. Es gibt keinen Unterschied.
  1. Der Abschluss von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (Verträge etc.) muss zu ihrer Gültigkeit vom Betreuer genehmigt werden.
  2. Der Abschluss von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (Verträge etc.) muss zu ihrer Gültigkeit vom Betreuten genehmigt werden.
  1. Die rein rechtliche Betreuung, d.h. notwendige Dinge, wie z.B. Behördenangelegenheiten regeln, ggf. Pflege organisieren etc.
  2. sich umfassend um den Betreuten kümmern, z.B. mit ihm zum Arzt gehen, für ihn einkaufen und rechtliche Dinge, wie Behördenangelegenheiten etc. regeln.
  1. Ja, wenn, auch wenn vom Gericht eine rechtliche Betreuung angeordnet word ist.
  2. Nein, wenn eine entsprechende (Vorsorge)vollmacht erteilt worden ist.
  3. Ja, auch, wenn eine entsprechende (Vorsorge)vollmacht erteilt worden ist.
  4. Nein, wenn vom Gericht eine rechtliche Betreuung angeordnet word ist.
  1. mit dem Tod der Betreuten.
  2. wenn das Gericht die Betreuung aufhebt.
  3. der Betreute die Betreuung nicht mehr will, weil er mit dem Betreuer nicht zufrieden ist.
  1. Nein
  2. Ja
  3. Ja, wenn die Erben ihn dazu auffordern.

Dozent des Vortrages Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Was kann ich in einer Betreuungsverfügung regeln? Welche Form muss die Betreuungsverfügung haben? Welche ...

... Testamente – Verfügungen – Vollmachten ...

... ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann das Betreuungsgericht auf Anregung anderer Personen einen sogenannten Betreuer bestellen, der dem Betreuten zur Seite stehen soll ...

... Verträge abzuschließen, Kontoverfügungen vorzunehmen etc.. Nur wenn ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnet wurde, bedürfen Verfügungen bzw. Verträge der Zustimmung des Betreuers.  ...

... Teilbereiche angeordnet, z. B. Vermögenssorge , Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung etc. Die rechtliche Betreuung hat nichts mit der sonstigen Fürsorge für den Betreuten zu tun. ...

... eine Betreuung angeregt, die Notwendigkeit einer Betreuung bejaht wird und in der Person des Betreuers ein Interessenkonflikt besteht bzw. diese Person ungeeignet ist, die Betreuung ...

... in einer Betreuungsverfügung regeln? ...

... z. B: In welchem Heim will ich untergebracht bzw. nicht untergebracht werden? Welche medizinischen Behandlungsmethoden wünsche ich bzw. wünsche ich nicht? ...

... muss die Betreuungsverfügung haben? ...

... handschriftlich zu verfassen ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich die Betreuungsverfügung notariell zu errichten, zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und eventuell einer Patientenverfügung ...

... - Der Betreuer muss bei Übernahme der Betreuung ein vollständiges Verzeichnis über das Vermögen, die Einnahmen, Ausgaben und Schulden erstellen. Dies ist dann jährlich und am Ende ...

... regelmäßig Rechnungslegungen fertigen muss, ist u. a. auch vom Verwandtschaftsgrad zum Betreuten abhängig. Grundsätzlich besteht laut Gesetz eine jährliche Rechnungslegungspflicht, ebenso muss ...

... nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen besteht, dass die Durchführung oder Nichtdurchführung der Maßnahme dem Willen des Betreuten entspricht. - Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt, einer Klinik oder einer  ...

... in einem Krankenhaus, Heim etc., z. B. - mechanische Vorrichtungen (Bettgitter etc.), - Medikamente, - Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ...

... Betreuten (wenn der Betreute z. B. eine Eigentumswohnung besitzt, die vermietet werden soll), - Ausstattung oder Versprechen einer Ausstattung. ...

... Diese Pflicht trifft die Erben. Die Erben können jedoch über das Betreuungsgericht den Schlussbericht des Betreuers anfordern und haben somit eine Grundlage zur ...

... kommt es zu einer Aufhebung der Betreuung durch das Betreuungsgericht: Wegfall des Grundes der Anordnung der Betreuung (Beispiel: Ein psychisch Erkrankter ist aufgrund ...