Verletzung von Beschuldigtenrechten von RA Wolfgang Bohnen

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Verletzung von Beschuldigtenrechten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verletzung von Beschuldigtenrechten
  • Verletzung Recht auf Verteidigerkonsultation

Quiz zum Vortrag

  1. Es ist eine Widerspruchsprognose zu erstellen. Kann davon ausgegangen werden, dass in der HV ein Widerspruch erfolgt, sollte dieses Beweismittel nicht zur Grundlage der Anklage gemacht werden.
  2. Auch dieses Beweismittel sollte zur Grundlage der Anklage gemacht werden, da der Widerspruch nur Bedeutung für die HV hat.
  3. Gleichgültig welches Verwertungsverbot besteht, alle Beweise können als Grundlage für die Anklage herangezogen werden.
  4. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dann auch ein Widerspruch in der HV erfolgt.
  1. Soweit der damalige Vernehmungsbeamte als Zeuge vom Hörensagen über die damalige Aussage vernommen werden soll, muss der Verteidiger dieser Vernehmung spätestens bis zum Abschluss dieser Vernehmung widersprechen.
  2. Es ist Aufgabe des Gerichts, dass keine Beweise in der Hauptverhandlung verwertet werden dürfen, die nicht rechtmäßig zustande gekommen sind.
  3. Soweit der damalige Vernehmungsbeamte als Zeuge vom Hörensagen über die damalige Aussage vernommen werden soll, muss der Verteidiger dieser Vernehmung vor der Vernehmung widersprechen.
  4. Soweit der damalige Vernehmungsbeamte als Zeuge vom Hörensagen über die damalige Aussage vernommen werden soll, muss der Verteidiger dieser Vernehmung im Zwischenverfahren widersprechen.
  1. Indem bei einer neuen Vernehmung eine qualifizierte Belehrung erfolgt.
  2. Indem bei einer neuen Vernehmung jetzt eine Belehrung erfolgt.
  3. Indem bei einer neuen Vernehmung ein Staatsanwalt die Vernehmung führt und nach § 136 StPO belehrt.
  4. Indem bei einer neuen Vernehmung ein Richter die Vernehmung führt und nach § 136 StPO belehrt.
  1. wenn der Vernehmende dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihm Auskunft verlangt.
  2. wenn ein Amtsträger dem Beschuldigten gegenübertritt und von ihm Auskunft verlangt.
  3. wenn eine Person von dem Beschuldigte Auskunft verlangt, unabhängig davon, ob diese Person als Amtsträger oder Privatperson ermittelt.
  4. wenn der Vernehmende dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihm Auskunft verlangt. Allerdings nur, sofern es sich bei der vernehmenden Person um einen Polizeibeamten oder Staatsanwalt handelt.
  1. Von der Stärke des Tatverdachtes.
  2. Davon, wie der Beschuldigte das Verhalten des Ermittlungsbeamten deuten darf.
  3. Von der Eigenschaft des Vernehmenden. Wenn ein Polizeibeamter einem Bürger gegenübertritt, ist dieser immer verdächtig.
  4. Von der Dauer der Ermittlung.
  1. Nein, weil es keine Anhaltspunkte gibt, dass sich der Befragte selbst belasten könnte.
  2. Ja, nach § 136 I Satz 2 StPO, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Befragte Täter ist.
  3. Ja, nach § 55 StPO. Der Befragte ist zwar noch kein Verdächtiger, aber ist als Zeuge stets zu belehren.
  4. Ja, nach § 55 und §§ 136 I Satz 2 StPO weil noch nicht feststeht, ob der Befragte Täter oder Zeuge ist.
  1. Bei der Unterlassung einer Belehrung nach einer Spontanäußerung, durch die sich eine Person verdächtig macht.
  2. Bei der Unterlassung einer Belehrung nach einer informatorischen Befragung, durch die sich eine Person verdächtig macht.
  3. Bei einer Verwertung der durch eine informatorischen Befragung erlangten Kenntnisse.
  4. Bei einer Verwertung der durch eine Spontanäußerung erlangten Kenntnisse.
  1. Die Eröffnung des Tatvorwurfes.
  2. Die Belehrung über die Aussagefreiheit.
  3. Die Belehrung über das Recht zur Verteidigerkonsultation.
  4. Den Hinweis auf das Beweisantragsrecht.
  5. Die qualifizierte Belehrung.

Dozent des Vortrages Verletzung von Beschuldigtenrechten

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Problem der BVV im Everf Verstoß im EVerf. muss sich im Urteil auswirken ...

... §163 b II. Eröffnung des Tatvorwurfs §163aIV1 soweit bekannt zugeben, dass er sich verteidigen ...

... auf Verteidigerkonsultation §§163a IV2,136I2 Hilfe bei Durchsetzung Unterbrechung der Vernehmung: c. Entlastungsbeweisanträge §§ 163a IV 2,136I3d. In geeigneten Fällen Hinweis auf Möglichkeit der ...

... Wenn Ermittlungsperson dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihm Auskunft ...

... wie konkret der Tatverdacht ist. Je stärker der Verdacht, desto eher muss er von der Beschuldigteneigenschaft ausgehen. Problem: Person wird zunächst als Zeuge vernommen, dann Wechsel zum Beschuldigten, wobei er jetzt schweigt ...

... dem Ziel missbraucht werden, den Zeitpunkt der erforderlichen Belehrung möglichst weit hinauszuschieben. Daneben ist zum anderen von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten aus Sicht des Befragten darstellt Pol-Verhaltensweisen wie die Mitnahme eines Befragten zur Polizeiwache, die Durchsuchung seiner ...

... am Fahrbahnrand vor, um die eine größere Anzahl von Personen stehen. Sie befragen die Anwesenden was geschehen sei? Bei der Befragung des A räumt dieser ein, Fahrer eines der Unfallfahrzeuge ...

... 10 dazu festzustellen, wer als Zeuge oder wer als Beschuldigter in Betracht kommt. Maßgeblich für eine zulässige formlose informatorische Befragung ist, wie konkret die Verdachtsgründe gegen den späteren Beschuldigten ...

... Hat sich für ihn der Tatverdacht gegen A dahin konkretisiert, dass A eine alkoholbedingte Verkehrsstraftat begangen haben könnte. Jetzt muss er von der Zeugenvernehmung in die förmliche ...

... Die er verdient habe. Als P sich bei den umstehenden Personen erkundigt, wer B sei, meldet sich dieser. P fragt B, ob er gehört habe, was A gesagt habe und ob dies zutreffend sei. B erklärt, die Angaben von A seien richtig. Der kurz danach eintreffende Notarzt veranlasst, dass der am Boden liegende, nicht lebensgefährlich verletzte junge Mann in ein Krankenhaus transportiert wird. P und K stellen die Personalien der als Zeugen in Betracht kommenden Gäste fest und ...

... Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §136 Abs.1 Satz 2 oder über das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 belehren müssen? Dürfen die Äußerungen, die A ...

... Anwendung des §397 I AO ist das Verfahren auch dann eingeleitet, wenn ein Strafverfolgungsorgan eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Straftat vorzugehen. Als P den A ansprach, lagen ...

... ausgehen, dass A der Körperverletzung verdächtig war. Er wollte daher nicht gegen A als Tatverdächtigen ermitteln und hat auch keine Maßnahme getroffen, mit der erkennbar gegen A als Verdächtigen vorgegangen ...

... Fall brauchte P nicht davon auszugehen, dass A sich durch eine Antwort auf die an ihn gerichteten Fragen selbst belasten könnte. Wie in fast allen Fällen einer informatorischen Anhörung war auch eine Belehrung nach § ...

... Die gesetzlich normierten und von der Rechtsprechung entwickelten Verwertungsverbote knüpfen - mit Ausnahme des in § 252 geregelten Verwertungsverbots - an prozessual unzulässige oder fehlerhafte Ermittlungsmaßnahmen an. ...

... erhalten. P richtete eine zur Aufklärung der Tat und der Tatbeteiligung wesentliche Frage an eine Person, die als Beschuldigter zu behandeln war. Die Befragung des B kann daher nicht mehr als zulässige informatorische Anhörung gewertet werden. Vielmehr handelte es sich um die Vernehmung eines Beschuldigten.Aus diesem Grund ...

... in der Gaststätte gemacht hat, in der Hauptverhandlung verwertet werden ? Ausdrückliches BVV:Sonstiges BVV:Frühere ...

... notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens. Zur umfassenden Wahrung der Rechte des Beschuldigten und eines fairen Verfahrens ist nicht nur die Anerkennung des Schweigerechts, sondern darüber hinaus auch die Belehrung des Beschuldigten ...

... wird weiter ausgeführt, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Belehrung über das Schweigerecht auch dann besteht, wenn der Beschuldigte seine Rechte kennt. Aber: Allerdings ist der Beschuldigte, der auch ohne Belehrung weiß, dass ...

... Verteidigte Angeklagten steht ein Angeklagter gleich, der vom Vorsitzenden über die Möglichkeit des Widerspruchs unterrichtet worden ist. Die Äußerungen, die B ...

... kein Anfangsverdacht bzgl. Person- Befragung durch VE od V-Leute (ausführlich später) = kein Gegenübertreten im amtl. Funktion und Auskunftsverlangen in dieser Funktion 5.1.3.3- Spontanäußerung eines ...

... Umgehung Belehrung? Lassen sich Polizeibeamte nach pauschalem Geständnis einer schweren Straftat und der unmittelbar darauf erfolgten Festnahme über eine beträchtliche Zeitspanne Einzelheiten der Tat berichten, ohne den von ihnen ersichtlich ...

... er dann erstmals von KHK nach §136 I 2 belehrt und macht weitere Angaben. Problem: Nur einfache und keine qualifizierte Belehrung Mittlerweile nach Rspr. notwendig soweit ...

...Welt schaffen zu können. Problem: BVV bei unterlassen der qualifizierten Belehrung ? Verstoß gegen qualifizierten Belehrung hat nicht dasselbe Gewicht wie der Verstoß gegen die Belehrung nach ...

...Anhaltspunkte für bewusste Umgehung legt Fortwirkung nahe-Anhaltspunkte für Vorstellung des Beschuldigten, Schweigen zwecklos, weil er von vorheriger Aussage nicht mehr abrücken kann Dies wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn sich ...

... sich belastet. Nach der Vernehmung konsultiert er einen Verteidiger, der ihm rät, der Verwertung seiner polizeilichen Vernehmung in der Hauptverhandlung unverzüglich zu widersprechen und nichts mehr zur Sache zu sagen. Können seine früheren Angaben bei der polizeilichen Vernehmung später gegen ihn verwendet werden? Kowalski ist ohne vorherige Information durch Lehmann und ohne Belehrung durch den Vernehmungsbeamten ...

... Aussageverweigerungsrecht BVV bei unterlassener Belehrung des Schweigerecht, §136 BEV Schutzzweck zwar Aber kannte B sein Recht, somit kann ...

... Verfahren und Art. 6 III EMRK enthalten Schutzzweck, Kenntnis = Beruhen ...

... über den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung zwar ordnungs- gemäß über seine Rechte, sich redend oder schweigend zu verteidigen und den Beistand eines Verteidigers verlangen zu können, belehrt. Er erklärt, er wünsche vor der ...

... 1.Belehrung 2.Erste Hilfe bei Durchsetzung (Hinweis auf Notdienst) 3.Erneute Belehrung, soweit kein ...

... R auf Verteidigerkonsultation. Meinung 2 (1. Senat BGHSt 42, 170) ...

... 1.Belehrung ... 2. Erneute Belehrung, soweit kein RA erreicht wird ...