Rücktritt: Ausschluss des Rücktrittsrechts von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rücktritt: Ausschluss des Rücktrittsrechts“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts
  • 1. Unwesentlicher Mangel § 323 V 2
  • 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • 3. Weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers 323 VI, 1 Alt.
  • 4. Versäumung der Rügefrist 377 HGB
  • 4.1. Aufbau und Wirkung § 377 HGB (wichtigste Vorschrift im HGB)

Quiz zum Vortrag

  1. ein unwesentlicher Mangel (§ 323 V S. 2 BGB) vorliegt.
  2. der Anspruch verjährt ist.
  3. ein wesentlicher Mangel vorliegt.
  4. der Rücktrittsgegner geschäftsunfähig wird.
  5. das Rechtsgeschäft anfechtbar ist.
  1. , wenn die Verantwortlichkeit einen Schadensersatzanspruch nach § 254 BGB ausschließen würde.
  2. ab etwa 90% Haftungsquote.
  3. ab etwa 75 % Haftungsquote.
  4. beim Verzug.
  1. verliert der Käufer jegliche Gewährleistungsrechte.
  2. gilt die Ware als genehmigt.
  3. stehen dem Käufer lediglich Gewährleistungsrechte zu, wenn eine genehmigungsunfähige aliud-Lieferung vorliegt.
  4. kann der Käufer nur noch in den Fällen Gewährleistungsrechte geltend machen, in denen er die Verspätung der Rüge nicht zu vertreten hat.
  1. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I S. 1 BGB).
  2. dass der Käufer die Ware unmittelbar nach Anlieferung zu untersuchen hat.
  3. dass der Käufer eine etwaige Mangelhaftigkeit unmittelbar nach der entsprechenden Untersuchung rügen muss.
  4. dass der Käufer unmittelbar dann rügen muss, wenn die Mangelhaftigkeit gutachterlich festgestellt wurde.
  1. Kaufvertrag
  2. Beiderseitiges Handelsgeschäft
  3. Lieferung von Waren
  4. Unverzügliche (§ 121 BGB) Untersuchung und Rüge

Dozent des Vortrages Rücktritt: Ausschluss des Rücktrittsrechts

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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