Herausgabe des Ersatzes § 285 und Aufwendungsersatz §§ 280,283,284 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Herausgabe des Ersatzes § 285 und Aufwendungsersatz §§ 280,283,284“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Herausgabe des Ersatzes § 285
  • 2. Aufwendungsersatz
  • 2.1 Aufbau §§ 280,283,284
  • 2.2 Einzelheiten zum Aufwendungsersatz
  • 2.3 Unterschied zum Schadensersatz

Quiz zum Vortrag

  1. Erlangung eines Ersatz oder Ersatzanspruchs
  2. Adäquater Zusammenhang zwischen Nichtleistung und Ersatzanspruch
  3. Identität zwischen Ersatz oder Ersatzanspruch und geschuldetem Gegenstand
  4. Z.B. Herausgabe des Eigentumssurrogats, wenn Eigentumsverschaffung geschuldet war
  5. Z.B. Anspruch des Mieters auf Mieteinräumung am Ersatzgegenstand
  1. die Parteien vertraglich etwas anderes vereinbart haben.
  2. wenn die Mietsache in ähnlicher Form noch einmal vorhanden ist.
  3. Alle Antworten sind falsch.
  4. Alternativen zum ursprünglichen Leistungsgegenstand vorhanden sind.
  1. sind freiwillige Vermögensopfer.
  2. können anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung geltend gemacht werden.
  3. werden nach Vertragsschluss im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung getätigt.
  4. erfordern in allen Fällen die Unmöglichkeit der Leistung, um ihren Ersatz geltend machen zu können.
  5. sind unfreiwillige Vermögensopfer, sofern sie aufgrund eines Anspruchs getätigt wurden.
  1. Schuldverhältnis § 241 I BGB
  2. Nichtleistung § 275 I BGB
  3. Vertreten müssen: Grundsätzlich § 276 I BGB
  4. Aufwendungen: Freiwillige Vermögensopfer
  5. Aufwendungen: Unfreiwillige Vermögensopfer
  1. Das Vermögensopfer
  2. Die Rechtsfolge der Anspruchsgrundlage
  3. Die Freiwilligkeit des Vermögensopfers
  4. Den Umfang des Anspruchs
  5. Die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage

Dozent des Vortrages Herausgabe des Ersatzes § 285 und Aufwendungsersatz §§ 280,283,284

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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