Einleitung und Aufbau eines Urteils (Rubrum, Tenor, Tatbestand) von RA Christian Falla

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einleitung und Aufbau eines Urteils (Rubrum, Tenor, Tatbestand)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1.0 Einleitung
  • 1.1 Überblick über öffentlich-rechtliche Klausuren
  • 1.2 Literaturempfehlungen
  • 1.3 Aufgabenstellungen im 2. Staatsexamen
  • 2.0 Aufbau eines Urteils
  • 2.1 Rubrum und Tenor
  • 2.2 Tatbestand

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Anfertigen eines Urteils
  3. Anfertigen eines Beschlusses
  4. Begutachtungen aus Anwaltssicht
  5. Entscheidungen aus Sicht einer Verwaltungsbehörde (z.B. Widerspruchsbescheid)
  1. einen Devolutiveffekt und Suspensiveffekt.
  2. nur einen Devolutiveffekt.
  3. nur einen Suspensiveffekt.
  4. weder Devolutiveffekt noch Suspensiveffekt.
  1. Berufung
  2. Revision
  3. Beschwerde
  4. Nichtzulassungsbeschwerde
  5. Widerspruch
  1. abgelehnt.
  2. abgewiesen.
  3. zurückgewiesen.
  4. verworfen.
  1. zurückgewiesen.
  2. verworfen.
  3. abgelehnt.
  4. abgewiesen.
  1. abgewiesen.
  2. abgelehnt.
  3. verworfen.
  4. zurückgewiesen.
  1. verworfen.
  2. abgewiesen.
  3. zurückgewiesen.
  4. abgelehnt.
  1. § 117 VwGO
  2. § 80 VwGO
  3. § 123 VwGO
  4. § 91 VwGO
  5. § 113 VwGO
  1. Nein
  2. Ja, auf jeden Fall
  3. Ja, falls das Urteil bereits verkündet sein sollte
  4. Er kann angefertigt werden, das ist allerdings nicht zwingend nötig
  5. Nein, nur bei Beschlüssen
  1. Beteiligte.
  2. Parteien.
  3. Interessensführer.
  4. Streitende.
  1. Sachentscheidung
  2. Kostenentscheidung
  3. Vorläufige Vollstreckbarkeit
  4. Zulassung der Berufung
  5. Nichtzulassung der Berufung
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Sachausspruch
  3. Kostenentscheidung
  4. Vorläufige Vollstreckbarkeit
  5. Eventuell Rechtsmittelzulassung
  1. Das Gericht wirkt auf einen sachdienlichen Antrag hin oder legt das Begehren in einen sachdienlichen Antrag aus.
  2. Dann hat der Kläger Pech gehabt. Der Antrag ist unwirksam. Die Klage wird ohne mündliche Verhandlung abgewiesen.
  3. Es findet eine Auslegung dahingehend statt, dass der bestmögliche Antrag des Klägers als beantragt gilt.
  4. Dann hat der Kläger Pech gehabt. Der Antrag ist unwirksam. Die Klage wird nach der mündlichen Verhandlung abgewiesen, wenn der Kläger bis dahin nicht von sich aus einen neuen Antrag gestellt hat.
  1. Im Imperfekt.
  2. Im Perfekt.
  3. Im Plusquamperfektes.
  4. Im Präsens.
  1. Im Perfekt
  2. Im Imperfekt.
  3. Im Plusquamperfektes.
  4. Im Präsens.
  1. Im Konjunktiv Präsens.
  2. Im Indikativ Präsens.
  3. Im Imperfekt.
  4. Im Perfekt.

Dozent des Vortrages Einleitung und Aufbau eines Urteils (Rubrum, Tenor, Tatbestand)

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


Kundenrezensionen

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