98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - Recht der Kreditsicherheiten 1 Grundlagen: Sicherungsübereignung und Sicherungszession“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Eigentumserwerb nach §§ 929 ff. setzt immer eine Einigung über den Eigentumsübergang voraus. Diese Einigung kann erfolgen :
Welche Antwort ist falsch? Der Treuhänder ...
Der Kassierer an der Kasse eines Warenhauses ist ...
Welche Antwort ist falsch? Der Sicherungsgeber hat das gesicherte Darlehn zurückgezahlt. Wie wird er wieder Eigentümer des Warenlagers, welches zur Sicherheit übereignet wurde?
Eine Globalzession § 398 *(...) ist grundsätzlich sittenwidrig wegen ...
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25 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
25 Rezensionen ohne Text
... 1.1. Bewegliche Sachen a. Verfügungsbevollmächtigung §§929, 164 I. Einlieferer ...
... aber es besteht eine schuldrechtliche Abrede (Sicherungsabrede) nur in einer bestimmten ...
... S = Zedent, B = Zessionar ...
... B muss S zur Veräußerung ermächtigen §§929, 185. Mit jeder Veräußerung wird ...
... Übersicherung: Freigabevereinbarung (Ergänzende Vertragsauslegung §157). Wie wird ...
... zum Inkasso ermächtigen §§362 II, 185. Mit jedem Forderungseinzug wird die Sicherheit ...