BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im 2. Teil behandeln wir die rechtfertigenden Notstände, die Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung. Auf das Festnahmerecht wird in der Sitzung Irrtumslehre Teil 2 eingegangen.Der Vortrag „Archiv - 7. Sitzung: Rechtfertigung Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was besagt der Satz: "Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung"?
Ist § 228 BGB der defensiv und § 904 der aggressiv Notstand?
Ist die Gegenwärtigkeit bei § 34 identisch mit der Gegenwärtigkeit in § 32?
Ist § 228 übertragbar auf alle Fälle einer rechtfertigenden Einwilligung?
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