BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im 2. Teil des Rücktritts wird auf die Abgrenzung unbeendeter / beendeter Versuch, Versuch und Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten und auf das Problem Rücktritt bei Erreichung eines außertatbestandlichen Handlungsziels eingegangen.Der Vortrag „Archiv - 5. Sitzung: Rückritt Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wieviel Rücktrittsmöglichkeiten sind in § 24 I, II enthalten?
Bei der Mittäterschaft...
Bei der mittelbaren Täterschaft liegt nach h.M. ein Versuch vor,...
Gibt es bei § 24 II auch einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch, wonach die freiwillige Aufgabe des Tatentschlusses zur Straffreiheit führt?
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