Archiv - 3. Sitzung: Versuch von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Auch der Versuch stellt einen Examensschwerpunkt dar. Aufbau und die typischen Fallgestaltungen der Abgrenzung zur grundsätzlich straflosen Vorbereitungshandlung sind Gegenstand dieser Sitzung.

Der Vortrag „Archiv - 3. Sitzung: Versuch“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Versuch
  • Phasen einer Tat
  • Aufbau
  • Tatentschluss
  • Abgrenzung zur Vorbereitung
  • Auflauerfälle
  • Haustürfall
  • Qualifikationen und Regelbeispiele
  • Versuch von Regelbeispielen
  • Untauglicher Versuch
  • Exkurs Irrtum
  • Untauglichkeit des Subjekts

Quiz zum Vortrag

  1. Nach Rspr ja, nach h.L. nein.
  2. Nur nach hL.
  3. Nach Rspr. und h.L. ist dieses möglich.
  4. Ja, aber nicht bei Erfolgsdelikten.
  1. Ja, die Verabredung zu einem Verbrechen ist nach § 30 strafbar
  2. Nein, die Gedanken sind frei.
  3. Nein, da der Raub noch nicht in die Versuchsphase eingetreten ist
  4. Ja, da die Verabredung bereits das unmittelbare Ansetzen zum Raub darstellt.
  5. Nein, nur die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen ist nach § 30 strafbar.
  1. Subjektiv-objektive Theorie.
  2. Funktionelle Tatherrschaftslehre.
  3. Subjektive Theorie.
  4. Materiell-objektive Theorie.
  5. Animus-Theorie.
  1. nicht möglich.
  2. möglich.
  3. nur bei Verbrechen möglich.
  1. ein umgekehrter Tatbestandsirrtum.
  2. ein umgekehrter Verbotsirrtum.
  3. straflos.
  4. ein Tatbestandsirrtum.
  5. ein Verbotsirrtum.
  1. Aus dem Umkehrschluss aus § 23.
  2. Aus dem Umkehrschluss aus § 22.
  3. Aus dem allgemeinen Grundgedanken des § 22.
  4. Der untauglich Versuch ist nicht strafbar.

Dozent des Vortrages Archiv - 3. Sitzung: Versuch

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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