98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Der Vortrag „Archiv - 1. Grundlagen, Aufbau Vollstreckungsverfahren“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie kann man den Begriff „Zwangsvollstreckung“ definieren?
Welche beiden großen Rechtsgebiete stehen sich im Zwangsvollstreckungsrecht gegenüber?
Bei welchen dieser Normen handelt es sich um sogenannte „Brückennormen“, die im Zwangsvollstreckungsrecht das Öffentliche Recht mit dem Zivilrecht zu verbinden?
Welcher Rechtsweg ist im Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet?
Welche Vollstreckungsorgane gibt es?
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37 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
37 Rezensionen ohne Text
... Antrag 754 ZPO Titel, z. B. 704, 794 ZPO, 201, 202 InsO Klausel § 724 ZPO § 726 ff. ZPO Zustellung, 750 ZPO. Beachte: 750 I 1 ZPO 775, 776 ZPO Öff. Urkunde oder Quittung, Postschein Vollstr. - Verträge Rspr: 767 oder 766 ZPO analog 89 InsO für Gesamtschuldnervermögen. Allg. Vollstreckungsvoraussetzungen, Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungshindernisse (von Amts wegen zu beachten) dienstl. Kenntnis genügt auch ohne Vorbringen einer Partei - keine Dispositionsmaxime prüft im Rahmen von Dispositionsmaxime unter Beachtung des Formalisierungsgrundsatzes. Zuständiges Vollstreckungsorgan Gerichtsvollzieher 753 ff., 808 ff., 890, 831, 847 883 ff. ZPO Vollstreckungsgericht 828 ff., 889, 899 ff. ZPO ZVG (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) Prozessgericht, ...
... Urkunde oder Quittung, Postschein Vollstr.-Verträge Rspr: 767 oder 766 ZPO analog89 InsO für Gesamt-Schuldnervermögen. Allg. Vollstreckungsvoraussetzungen, Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungshindernisse (von Amts wegen zu beachten), dienstl. Kenntnis genügt auch ohne Vorbringen einer Partei - keine Dispositionsmaxime prüft im Rahmen von Dispositionsmaxime unter Beachtung des Formalisierungsgrundsatzes. Zuständiges Vollstreckungsorgan ...
... 899 ff. ZPO Geld; 815 ZPO; beachte: 815 III ZPO bew. Sachen: Verstrickung und Pfändungspfandrecht, 804 ZPO Rechte: Verstrickung und Pfändungspfandrecht, Zwangshypothek 867 f. ZPO, 13 ff. GBO Zwangsverwaltung, -versteigerung: Verstrickung und Befriedigungsrecht - ZVG dingl. Surrogation: am ...
... im Rahmen der jeweiligen Einarbeitungsphase, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach dem Kurstermin, Ihre Mitschriften nachzuarbeiten und etwaige Lücken bzw. Unklarheiten der Mitschrift aus der dann noch frischen Erinnerung an den mündlichen Kurs zu beseitigen. Da sich die erste Sitzung im Zwangsvollstreckungsrecht fast ausschließlich mit der Darstellung grundlegender Begriffe und Verfahrensabläufe in der Zwangsvollstreckung beschäftigt hat, sollten Sie diese Arbeit - je nach Stand der Vorkenntnisse - in einer Zeit von 30 bis 75 Minuten bewältigen können. II. Wiederholungsphase: 1. Grundlagen: Zwangsvollstreckung ist "hoheitliche Tätigkeit zur Durchsetzung privater ...
... Prinzipien des Zwangsvollstreckungsrechtes ergibt sich für die zwangsvollstreckungsrechtliche Klausur ein zwei- bzw. dreiteiliger Prüfungsaufbau. Der erste Prüfungsschritt ist darauf gerichtet, festzustellen, ob ein verfahrensrechtliches (öffentlich-rechtliches) oder materiell-zivilrechtliches Problem zu lösen ist. Gelangen Sie hier zu dem Ergebnis, dass Fragen des Zwangsvollstreckungsverfahrens betroffen sind, so schließt sich dann eine rechtliche Prüfung an, die nach den Prüfungsschemata des öffentlichen Rechtes abläuft. Vollstreckungsmaßnahmen z. B. sind vom zuständigen Vollstreckungsorgan unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Vollstreckungsverfahrens durchzuführen. Es handelt sich um eine schlichte Rechtmäßigkeitsprüfung im Sinne des öffentlichen Rechts. Gelangen Sie in der Klausur zu dem Ergebnis, dass materiell-zivilrechtliche Fragen betroffen sind, schließt sich nunmehr wiederum eine ...
... In Ihrer Nacharbeit sollten Sie nun besonderen Wert darauf legen, sich die einzelnen Verfahrensschritte einzuprägen und sich im Ablauf des Verfahrens zu orientieren. Benutzen Sie bitte bei der Nacharbeit der ersten Kurssitzung die Strukturblätter 101 "Allgemeine Übersicht Zwangsvollstreckungsverfahren" und 102 "Checkliste Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungsverfahrens." Für den späteren Kursverlauf und die Examensklausur Zwangsvollstreckungsrecht müssen Sie in der Lage sein, anhand der Akten zu erkennen, bis zu welchem Stadium das Verfahren, das Ihnen zur Entscheidung vorgelegt wird, bereits gediehen ist und welche Möglichkeiten für die Parteien jetzt noch bestehen. Hierbei ist darauf zu achten, welche Möglichkeiten verfahrensmäßig bestehen und welche Rechtsbehelfe in diesem Verfahrensstand ...
... das Kapitel über die denkbaren Vollstreckungstitel anschauen und sich insbesondere anhand der Mitschrift und gegebenenfalls ...