Vertiefung Bereicherungsrecht 6: Anweisungsfall von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Bereicherungsrecht 6: Anweisungsfall“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Die Anweisung
  • 2. Der Anweisungsfall
  • 2.1 Angewiesener A gegen Anweisungsempfänger C
  • 2.1.1 § 812 I 1,1 Rückzahlung
  • 2.1.1.1 Leistung des A : Sicht des objektiven Dritten bei C
  • 2.1.2 § 812 I 1,2 Grundsatz der Subsidiarität
  • 2.2 Angewiesener A gegen Anweisenden B § 812 I 1,1
  • 2.2.1 Etwas erlangt: B Kondiktionsanspruch gegen C
  • 2.2.2 Leistung des A: Sicht des objektiven Dritten bei B
  • 2.2.3 Ergebnis: A - B Abtretung des Anspruchs B - C
  • 2.3 „Abwicklung im Dreieck“
  • 2.4 Doppeltes Insolvenzrisiko
  • 2.4.1 A - B: Objektiver Wert des Anspruchs § 812 I 1,1
  • 2.5 Problem Durchgriff A – C

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Urkunde.
  2. Eine Anweisungserklärung.
  3. Ein Deckungsverhältnis.
  4. Ein Valutaverhältnis.
  5. Ein Zweipersonenverhältnis.
  1. Der Angewiesene ist Schuldner.
  2. Der Anweisungsempfänger ist Gläubiger.
  3. Zwischen Anweisenden und Anweisungsempfänger liegt ein sogenanntes Valutaverhältnis vor.
  4. Zwischen Anweisenden und Angewiesenen liegt ein sogenanntes Deckungsverhältnis vor.
  1. Der Scheck- und Depotvertrag.
  2. Der Überweisungsvertrag.
  3. Der Girovertrag.
  4. Der Kreditkartenvertrag.
  5. Der Bürgschaftsvertrag.
  1. Die Befreiung von einer Verbindlichkeit.
  2. Einen Anspruch nach § 812 I 1, Alt 1 BGB.
  3. Einen Anspruch nach § 812 I 1, Alt 2 BGB.
  4. Nichts.
  1. Weil zwischen ihnen keine Leistungsbeziehung besteht.
  2. Weil eine Nichtleistungskondiktion hinter den möglichen Leistungskondiktionen zurücktreten muss.
  3. Weil innerhalb der vorhandenen Leistungsbeziehungen kondiziert werden muss.
  4. Weil der Angewiesene sonst benachteiligt würde, da er ein doppeltes Insolvenzrisiko trüge.

Dozent des Vortrages Vertiefung Bereicherungsrecht 6: Anweisungsfall

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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