Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Grundlagen und Praxis
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Grundlagen und Praxis
Von LL.M. Gerd Ley
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eines der wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht – insbesondere in der Akquise neuer Mitarbeiter. Die AGG-Schulung hilft Ihnen, das AGG in all seinen Facetten zu verstehen und vermittelt Ihnen zugleich die Anwendung des Gesetzes in der Praxis. Dieses Verständnis ist wichtig, da Sie als Arbeitsgeber mit den Pflichten und Haftungsrisiken, die sich aus dem AGG ergeben, vertraut sein sollten. Die AGG-Schulung hilft Ihnen, sogenannte „Fallstricke“ zu erkennen und eventuellen Entschädigungsansprüchen entgegenzuwirken.
Basierend auf EU-Richtlinien hat das AGG – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – seit der Erlassung im Jahre 2006 enorme Relevanz im Personalwesen und Arbeitsrecht erlangt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Religion, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder der sexuellen Identität am Arbeitsplatz.
Gerd Ley fasst im ersten Vortrag den Inhalt des AGG so zusammen, dass Sie das Gesetz im betrieblichen Alltag anwenden können. Neben dem Aufbau, den Zielen und dem Geltungsbereich erläutert er alle Paragraphen und sorgt so für ein umfassendes Verständnis des AGG.
Der zweite Vortrag der AGG-Schulung hilft Ihnen, das AGG im betrieblichen Alltag optimal anzuwenden. Dazu zählen die richtige Formulierung von Stellenausschreibungen, das korrekte Verhalten im Bewerbungsgespräch, die Auswahl des Bewerbers und die Formulierung der Zu- und Absage sowie etliche weitere Anwendungsbeispiele.
Nach Beendigung der AGG-Schulung sind Sie fit in:
Kenntnis des Schutzbereiches und wichtigen Begriffsbestimmungen
Dozenten des Kurses Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Grundlagen und Praxis
LL.M. Gerd Ley
Gerd Ley, LL M. (Oec.), Dipl.-Verwaltungswirt, studierte Verwaltungswissenschaften an der FHSöV NW und Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Saarbrücken (Schwerpunkte Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht). Er war 10 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig und verfügt über mehrjährige forensische Erfahrung in der Vertretung vor dem Arbeitsgericht als Arbeitgeber und Vertreter von Arbeitnehmern (für eine Gewerkschaft). Gerd Ley war 6 Jahre als Dozent an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Köln und 12 Jahre als Dozent an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie tätig.
Er ist als freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei tätig, Referent und Berater für arbeitsrechtliche Fragen für KMU und IHK, sowie Personal- und Compliance-Berater für KMU (Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht).
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