Übereignung durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Übereignung durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übereignung durch Einigung und Übergabe
  • Die Einigung
  • Die Übergabe
  • Das Einigsein
  • Die Berechtigung des Veräußerers
  • Fallbeispiel: Die wertvollen Möbel
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb.
  2. Gesetzlicher Eigentumserwerb.
  3. Rechtsgeschäftsähnlicher Eigentumserwerb.
  4. Eigentumserwerb kraft Sachzusammenhangs.
  1. Erwerb an beweglichen Sachen.
  2. Erwerb an unbeweglichen Sachen.
  3. Erwerb an beweglichen und unbeweglichen Sachen.
  4. Erwerb von Rechten.
  1. Eigenbesitz des Eigentümers über mindestens 10 Jahre.
  2. Einigung.
  3. Übergabe.
  4. Berechtigung.
  1. Dinglicher Verfügungsvertrag.
  2. Dinglicher Einigungsvertrag.
  3. Verpflichtungsgeschäft.
  4. Rechtsgeschäftsähnlicher Vertrag.
  1. Die allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte.
  2. Nur die Vorschriften der Stellvertretung §§ 164 ff. BGB
  3. Nur die Vorschriften der §§ 104 ff. BGB
  4. Nur die Vorschriften der §§ 119 ff. BGB
  1. Muss sich auf eine bestimmte Sache beziehen.
  2. Muss sich auf Sachgesamtheiten beziehen.
  3. Muss die essentialia negotii beinhalten.
  4. Muss ich auf eine bestimmte Art von Sachen beziehen.
  1. Übertragung des unmittelbaren Besitzes.
  2. Übertragung des mittelbaren Besitzes.
  3. Einräumung von Mitbesitz an der Sache.
  4. Übertragung des unmittelbaren Eigentums.

Dozent des Vortrages Übereignung durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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