Beseitigungs-und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Beseitigungs-und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • Voraussetzung des Beseitigungsanspruchs
  • Geschützte Rechtsgüter
  • Störer
  • Duldungspflichten
  • Erstbegehungsgefahr und Wiederholungsgefahr
  • Fallbeispiel: Die Überflutung
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Der Beseitigungsanspruch ist in § 1004 I S. 1 BGB geregelt.
  2. Der Beseitigungsanspruch ist in § 858 BGB geregelt.
  3. Der Beseitigungsanspruch ist in § 1006 BGB geregelt.
  4. Der Beseitigungsanspruch ist in § 823 II BGB geregelt.
  1. Handlungsstörer ist derjenige, der durch sein eigenes Verhalten eine Beeinträchtigung verursacht.
  2. Handlungsstörer ist derjenige, der einen anderen in seinem Tun behindert.
  3. Handlungsstörer ist derjenige, der in seinem Tun gestört wird.
  4. Der Handlungsstörer ist derjenige, der gegen eine Störung eine Handlung vornimmt.
  1. Zustandsstörer ist derjenige, durch dessen maßgeblichen Willen ein beeinträchtigender Zustand aufrechterhalten wird.
  2. Zustandsstörer ist, wer sich durch einen unerwarteten Zustand gestört fühlt.
  3. Zustandsstörer ist, wer in einem Zustand der vorübergehenden Geistesstörung eine Beeinträchtigung hervorruft.
  4. Zustandsstörer ist derjenige, durch dessen Handeln ein beeinträchtigender Zustand hervorgerufen wird.
  1. Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 1004 II BGB.
  2. Die Duldungspflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben.
  3. Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 1006 BGB
  4. Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 1004 I S. 2 BGB

Dozent des Vortrages Beseitigungs-und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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