Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 2 von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 2“ von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger ist Bestandteil des Kurses „Geprüfter Betriebswirt“.


Quiz zum Vortrag

  1. Marketingkosten
  2. Materialeinzelkosten
  3. angemessene Teile der Materialgemeinkosten
  4. Verwaltungs- und Vertriebskosten
  1. Maschinen und maschinelle Anlagen (010) an Verbindlichkeiten (160) Umsatzsteuer (175)
  2. Betriebs- und Geschäftsaustattung (030) an Verbindlichkeiten (160) Vorsteuer (155)
  3. Verbindlichkeiten (160) an Maschinen und maschinelle Anlagen (010) Vorsteuer (155)
  4. Maschinen und maschinelle Anlagen (010) an Verbindlichkeiten (160)Vorsteuer (155)
  1. Anschaffungskosten beinhalten neben den Anschaffungsnebenkosten auch die nachträglichen Anschaffungskosten und die antizipativen Anschaffungskosten
  2. Unter Anschaffungsnebenkosten fallen zum Beispiel Transportkosten.
  3. Unter nachträgliche Anschaffungskosten fallen zum Beispiel Umbauten, die die Lebensdauer erheblich verlängern.
  4. Antizipative Anschaffungskosten fallen immer dann an, wenn Anschaffungen geplant werden. Das Erstellen von Gutachten fällt zum Beispiel in diese Kategorie.
  1. Transportversicherung
  2. Frachtkosten
  3. Nachsteuer
  4. Vorsteuer
  1. Zugänge werden hinzuaddiert (+)
  2. Abschreibungen werden subtrahiert (-)
  3. Zuschreibungen werden subtrahiert (-)
  4. Umbuchungen werden subtrahiert (-)
  1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
  2. Ertragslage
  3. Forschungs- und Entwicklungsbericht
  4. Finanzlage
  1. Diagnosefunktion
  2. Ergänzungsfunktion
  3. Korrekturfunktion
  4. Erklärungsfunktion
  1. Deckungsgrad 2
  2. Liquidität ersten Grades
  3. Verschuldungsgrad
  4. Deckungsgrad 1
  1. Effektivverschuldung
  2. Liquidität 1. Grades
  3. Verschuldungsgrad
  4. Working Capital
  1. Eigenkapital : Fremdkapital
  2. Monetäres Umlaufvermögen : Eigenkapital
  3. Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital
  4. Fremdkapital : Eigenkapital
  1. Deckungsgrade berechnen sich horizontal.
  2. Intensitäten berechnen sich horizontal.
  3. Liquiditäten berechnen sich vertikal.
  4. Der Verschuldungsgrad wird vertikal ermittelt.
  1. Im Rahmen der Bildung der Strukturbilanz ist es nicht möglich, Aktivposten mit entsprechenden Passivposten zu saldieren. Dadurch verringert sich die Bilanzsumme.
  2. Im Rahmen der Bildung der Strukturbilanz ist es nicht möglich, Aktivposten oder entsprechenden Passivposten zu erweitern. Dadurch erhöht sich die Bilanzsumme.
  3. Im Rahmen der Bildung der Strukturbilanz ist es möglich, Aktivposten oder Passivposten neu zu bewerten. Dadurch verändert sich die Bilanzsumme.
  4. Im Rahmen der Bildung der Strukturbilanz ist es möglich, Aktivposten oder Passivposten umzugruppieren. Dadurch verändert sich die Bilanzsumme nicht.
  1. Voraussetzung für die Gesetzliche Rücklage ist ein Jahresüberschuss.
  2. In die Gesetzliche Rücklage sind solange 5% des um eventuelle Verlustvorträge geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis diese und die Kapitalrücklagen zusammen 10% vom Grundkapital erreichen.
  3. Die Gesetzliche Rücklage darf verwendet werden, um Dividenden auszuschütten.
  4. Der Gesetzgeber verbietet, Rücklagen über die gesetzliche Rücklage hinaus zu bilden.
  1. Anschaffungswert
  2. Wert nach Abzug aller Vergünstigungen wie zum Beispiel Rabatten oder Boni
  3. Wiederbeschaffungswert
  4. Bilanziell ausgewiesener Wert.
  1. Es entspricht den bereits bekannten Abschreibungsmethoden wie zum Beispiel linearer Abschreibung.
  2. Maßgeblich für die Abschreibungsbeträge ist der Wiederbeschaffungswert des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes.
  3. Beim Prinzip der realen Kapitalerhaltung werden Preisindizies als Grundlage zur Kalkulation des Abschreibungsbetrags herangezogen.
  4. Das Prinzip der realen Kapitalerhaltung umschreibt Abschreibungsmöglichkeiten für Finanzanlagen des Anlage- und Umlaufvermögens.
  1. Nominalwertprinzip
  2. Realwertprinzip
  3. Substanzerhaltungsprinzip
  4. Strukturerhaltungsprinzip
  1. Ja, wenn Bestände in beiden Verfahren gleich bewertet werden.
  2. Nein, beide Verfahren finden in verschiedenen Branchen Anwendung und sind daher nicht vergleichbar.
  3. Nur wenn im Betrachtungszeitraum keine außerordentlichen Aufwendungen anfielen.
  4. Nur wenn im Betrachtungszeitraum keine Gewinnrücklagen eingestellt wurden.
  1. Teilkostenverfahren
  2. Vollkostenverfahren
  3. Umsatzkostenverfahren
  4. Gesamtkostenverfahren
  1. Teile des Anlagevermögens eines Unternehmens.
  2. Teile des Umlaufvermögens eines Unternehmens.
  3. Teile der Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
  4. Die Liefertreue der Lieferanten eines Unternehmens.
  1. Gehören Aktien dem Umlaufvermögen an, gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.
  2. Gehören Aktien dem Anlagevermögen an, gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.
  3. Bei vorübergehender Wertminderung von Aktien des Anlagevermögens existiert ein Abschreibungswahlrecht.
  4. Bei dauerhafter Wertminderung von Aktien des Anlagevermögens existiert eine Abschreibungspflicht.
  1. Es muss Bestandteil des Anlagevermögens ein.
  2. Es kann beweglich oder unbeweglich sein.
  3. Der Nettobetrag muss 410 € sein.
  4. Es muss abnutzbar sein.
  1. Es besteht ein Abschreibungswahlrecht bei dauernder Wertminderung.
  2. Es besteht ein Abschreibungsgebot bei vorübergehender Wertminderung
  3. Es besteht ein Abschreibungswahlrecht bei vorübergehendender Wertminderung für Finanzanlagen.
  4. Es besteht eine Abschreibungspflicht bei dauernder Wertminderung.
  1. Bei der Buchung ist der Kurs des Lieferdatums ausschlaggebend.
  2. Bei der Buchung ist das Datum der Auftragsannahme ausschlaggebend.
  3. Bei der Buchung ist das Datum der Rechnung ausschlaggebend.
  4. Bei der Buchung ist das Datum der Bilanzerstellung ausschlaggebend.
  1. Negative Erfolgsbestandteile werden früher erfasst als positive.
  2. Positive Erfolgsbestandteile werden früher erfasst als Negative.
  3. Negative Erfolgsbestandteile werden später erfasst als positive.
  4. Positive Erfolgsbestandteile werden später erfasst als negative.
  1. Grundsatz des Saldierungsverbots
  2. Grundsatz der Einzelbewertung
  3. Das Imparitätsprinzip
  4. Grundsatz der Gewinnmaximierung
  1. Sondereinzelkosten der Fertigung
  2. Foschungskosten
  3. Vertriebskosten
  4. Materialeinzelkosten
  1. Anschaffungsnebenkosten
  2. Stillstandskosten
  3. Fixkosten
  4. Variable Kosten
  1. Verbindlichkeiten, die ungewiss sind.
  2. Im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltung, die im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt wird.
  3. Rückstellungen, die nicht mehr benötigt werden.
  4. Das Disagio.
  1. Sie müssen nicht selbstgeschaffen sein.
  2. Sie müssen nicht materiell sein.
  3. Es muss sich um Vermögensgegenstände handeln.
  4. Sie müssen dem Anlagevermögen zugerechnet werden können.
  1. Betriebszweckfremde Aufwendungen
  2. Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache
  3. Aufwand für Abschluss von Versicherungen

Dozent des Vortrages Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 2

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Rolf Stahlberger hat Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Karlsruhe und Hagen studiert. Er hat langjährige Erfahrung als Dozent und Mentor in Vor-Ort Seminaren sowie Webinaren. Schwerpunkte seiner Forschung liegen bei Operations Research und dem Wirtschaftsingenieurwesen.

Weitere Informationen unter www.mathepress.de und www.fernstudium-guide.de

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