Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 1 von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 1“ von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger ist Bestandteil des Kurses „Geprüfter Betriebswirt“.


Quiz zum Vortrag

  1. Antwort1
  2. Antwort2
  1. Alle Konten, denn alle Buchungsvorgänge sind erfolgsrelevant.
  2. Ertrags- und Aufwandskonten
  3. das Privatkonto
  4. das Eigenkapitalkonto
  1. Passivtausch
  2. Aktiv-Passiv-Minderung
  3. Aktiv-Passiv-Mehrung
  4. Passivtausch beschrieben?
  1. Aktivtausch
  2. Aktiv-Passiv-Mehrung
  3. Passivtausch
  4. Aktiv-Passiv-Minderung
  1. Passivminderung
  2. Aktiv-Passiv-Tausch
  3. Aktiv-Passiv-Minderung
  4. Passivtausch
  1. Alle Geschäftsvorfälle müssen inhaltlich, wertmäßig und periodengerecht verbucht werden.
  2. Es muss nicht zwangsläufig eine Wertbewegung stattfinden.
  3. Eine Buchung berührt immer zwei Konten
  4. Es kann im Zweifel auch ohne entsprechenden Beleg gebucht werden. Der entsprechende Beleg ist zeitnah auszustellen.
  1. Kauf von Rohstoffen auf Ziel
  2. Kunde A bezahlt seine Rechnung
  3. für die Produktion eines dringenden Auftrags wird kurzfristig neues Personal eingestellt
  4. Überweisung einer Rate für ein langfristiges Bankdarlehen
  1. Erträge im alten Jahr eine Einnahme das neue Jahr betreffend.
  2. Einnahme im alten Jahr für einen Ertrag im neuen Jahr.
  3. Ausgabe im alten Jahr für einen Aufwand im neuen Jahr.
  4. Aufwand im alten Jahr für eine Ausgabe das neue Jahr betreffend.
  1. Ausgabe im alten Jahr für einen Aufwand im neuen Jahr.
  2. Aufwand im alten Jahr für eine Ausgabe das neue Jahr betreffend.
  3. Ertrag im alten Jahr eine Einnahme das neue Jahr betreffend.
  4. Einnahme im alten Jahr für einen Ertrag im neuen Jahr.
  1. Die Rückstellungen befinden sich auf der Aktivseite, da es sich hierbei um gebildetes Vermögen handelt und Vermögen auf der Aktivseite zu bilanzieren ist.
  2. Die Rückstellungen befinden sich auf der Passivseite, da es sich hierbei um Eventualverbindlichkeiten handelt, die dementsprechend auf der Passivseite zu bilanzieren sind.
  3. Rückstellungen werden überhaupt nicht in die Bilanz eingestellt. Es handelt sich hierbei um Aufwand, der über die G&V-Rechnung in die Bilanz eingeht
  4. Je nach Art der Rückstellung kann diese auf der Aktivseite oder der Passivseite bilanziert werden.
  1. Kasse
  2. Fuhrpark
  3. Maschinen
  4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  1. Es stellt das tatsächlich im Betrieb befindliche Vermögen, also Kassenbestände dar.
  2. Das Reinvermögen ist das Vermögen, welches als Saldogröße des Vermögens verringert um die Schulden resultiert.
  3. Reinvermögen bezeichnet lediglich denjenigen Anteil des Vermögens, welcher mit bester Bonität bewertet wurde
  4. Als Reinvermögen kommt nur derjenige Bestandteil des Vermögens in Frage, welcher nicht längerfristig gebunden ist, sondern sofort verfügbar ist.
  1. Lagerein- und Ausgänge müssen über EDV-Systeme erfasst werden.
  2. Es muss ein Lagerbuch geführt werden
  3. Dem Unternehmen ist z.B. aufgrund von Betriebsferien eine Stichtagsinventur nicht möglich.
  4. Die permanente Inventur ist nur für bestimmte Güter zulässig.
  1. 3 Monate vor oder nach dem Bilanzstichtag ermittelt werden
  2. 30 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag ermittelt werden
  3. 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag ermittelt werden oder
  4. 2 Monate vor oder 3 Monate nach dem Bilanzstichtag ermittelt werden.
  1. Schätz- und Näherungsverfahren
  2. Festwertverfahren
  3. Gruppenbewertung
  4. repräsentative Bewertung
  1. Stichtagsinventur
  2. Vor- oder nachverlegte Inventur
  3. systematische Inventur
  4. Rollierende Inventur
  1. In einem Wirtschaftsunternehmen ist das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen zu bilanzieren.
  2. Die Buchhaltung und Bilanz richtet sich streng nach dem Wirtschaftsjahr, auch wenn dieses vom Kalenderjahr abweicht.
  3. Der Aufwand zur Erstellung der Buchhaltung und Bilanz muss in einem angemessenen Verhältnis stehen zur Aussagekraft des Dokuments. Dies kann im Detail bedeuten, dass nicht jeder Gegenstand einzeln bewertet werden muss.
  4. Die Buchhaltung und das Erstellen der Bilanz muss so organisiert werden, dass der laufende Prozess des Wirtschaftens so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
  1. Es sind die Schulden geringer anzusetzen als sie sich eventuell entwickeln können.
  2. Verluste sind nur zu erfassen, wenn sie auch tatsächlich eingetreten sind.
  3. Vermögensgegenstände sind so hoch wie möglich anzusetzen
  4. Vermögensgegenstände sind so niedrig wie möglich anzusetzen
  1. Bilanzsumme > 50 Mio. EUR /// Umsatzerlöse der letzten 12 Monate > 130 Mio. EUR /// In den letzten 12 Monaten durchschnittlich > 5000 Arbeitnehmer beschäftigt.
  2. Bilanzsumme > 65 Mio. EUR /// Umsatzerlöse der letzten 12 Monate > 100 Mio. EUR /// In den letzten 12 Monaten durchschnittlich > 5000 Arbeitnehmer beschäftigt
  3. Bilanzsumme > 65 Mio. EUR // Umsatzerlöse der letzten 12 Monate > 130 Mio. EUR // In den letzten 12 Monaten durchschnittlich > 2500 Arbeitnehmer beschäftigt.
  4. Bilanzsumme > 65 Mio. EUR // Umsatzerlöse der letzten 12 Monate > 130 Mio. EUR // In den letzten 12 Monaten durchschnittlich > 5000 Arbeitnehmer beschäftigt.
  1. Staat, Unternehmensführung, Betriebsrat
  2. Fremdkapitalgeber, Eigentümer, Unternehmensleitung
  3. Lieferanten, Kunden, Dienstleister
  4. Eigentümer, Fremdkapitalgeber, Staat
  1. Kommunikationsfunktion
  2. Dokumentationsfunktion
  3. Verwaltungsfunktion
  4. Informationsfunktion
  1. GuV
  2. Anhang
  3. Lagebericht
  4. Hauptbuch
  1. Bilanz
  2. GuV
  3. Leistungsrechnung
  4. Jahresabschluss
  1. Das betriebliche Rechnungswesen unterteilt sich in 3 Teilbereiche. Das interne Rechnungswesen, das externe Rechnungswesen und das gesetzliche Rechnungswesen, welches für den Gesetzgeber anzufertigen ist.
  2. Das betriebliche Rechnungswesen gliedert sich in 2 Teilbereiche. Das interne Rechnungswesen, welches als Hilfe für unternehmensinterne Entscheidungs-prozesse dient und das externe Rechnungswesen, welches Informationen für unternehmensexterne Personen oder Organisationen aufbereitet.
  3. Sowohl das interne als auch das externe Rechnungswesen sind in der Gestaltung frei nach Maßgabe der Unternehmensführung anzufertigen
  4. Während das interne Rechnungswesen in der Ausgestaltung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, ist das externe Rechnungswesen an gesetzliche Regelungen gebunden.
  1. Eingangssteuersatz 8% Spitzensteuersatz 57%
  2. Eingangssteuersatz 18% Spitzensteuersatz 42%
  3. Eingangssteuersatz 14% Spitzensteuersatz 42%
  4. Eingangssteuersatz 14% Spitzensteuersatz 45%
  1. Löhne und Gehälter (430) an Kasse (100)
  2. Vorauszahlungen für Löhne und Gehälter (432) an Kasse (100)
  3. Personalgrundkosten (449) an Kasse (100)
  4. Kasse (100) an Löhne und Gehälter (430)
  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen exakt die gleichen Anteile an Sozialversicherungsbeiträgen.
  2. Die Lohnsteuer wird ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt
  3. Auch die Lohnsteuer wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt
  4. Die der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt für den Arbeitgeber sowie für den Arbeitnehmer im Jahr 2014 genau 9,45%
  1. Die Lohnsteuer kann anhand spezieller Lohnsteuertabellen vom Bruttolohn berechnet werden.
  2. Die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist die Lohnsteuer
  3. Der Solidaritätszuschlag wird aufgrund des Bruttolohns berechnet.
  4. Die Sozialversicherungsbeiträge werden Basis der Lohnsteuer berechnet.
  1. Ja, und zwar in Höhe des Anzahlungsbetrags.
  2. Ja, und zwar in Höhe des vollen Betrags, der der Anzahlung zugrunde liegt.
  3. Ja, aber nur für den Fall, dass ein entsprechender Beleg vorhanden ist
  4. Nein, generell nicht, Ausnahme bilden Anzahlungen, die das Anlagevermögen betreffen
  1. Abrupten Regress
  2. Rollierender Regress
  3. Sprungregress
  4. Reihenregress
  1. Forderungen (140) an Besitzwechsel (125)
  2. Schuldwechsel (180) an Verbindlichkeiten (160)
  3. Sonstige Forderungen (158) an Besitzwechsel (125)
  4. Schuldwechsel (180) an sonstige Verbindlichkeiten (178)
  1. Schuldwechsel (180) an Forderungen ( 140)
  2. Schuldwechsel (180) an Verbindlichkeiten ( 160)
  3. Besitzwechsel (125) an Forderungen (140)
  4. Forderungen (140) an Besitzwechsel (125)
  1. Das Wort „Wechsel“ in der Sprache, in der die gesamte Urkunde ausgestellt ist
  2. die Angabe des Zahlungsorts
  3. Bedingte Anweisung, einen Geldbetrag zu zahlen
  4. Tag und Jahr der Ausstellung
  1. Trassant
  2. Indossant
  3. Indossatar
  4. Trassat
  1. Besitzscheck (120) an Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse (830)
  2. Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse (830) an Besitzscheck (120)
  3. Besitzscheck (120) an Verbindlichkeiten (160)
  4. Besitzscheck (120) an Forderungen (140)
  1. Unterschrift des Empfängers
  2. Unterschrift des Ausstellers
  3. Umsatzsteueridentnummer des Ausstellers
  4. Datum
  1. Wareneinkaufskonto (390) an Verbindlichkeiten (160) Vorsteuer (155)
  2. Wareeinsatz zu Einstandspreisen (410) an Verbindlichkeiten (160) Vorsteuer (155)
  1. Antwort1
  2. Forderungen (140) an Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse (830) Vst (155)
  1. Eine Urkunde, auf einen bestimmten Verfallstag terminiert, welche den Aussteller dieser Urkunde verpflichtet, am Verfallstag eine bestimmte Summe zu zahlen.
  2. Eine Urkunde, auf einen bestimmten Verfallstag terminiert, welche den Aussteller dieser Urkunde berechtigt, am Verfallstag eine bestimmte Summe zu fordern
  3. Besitzwechsel sind Dokumente, welche oft in Zusammenhang mit Kaufverträgen den Wechsel von Besitz an Gütern regeln.
  4. Ein Besitzwechsel ist ein Dokument, den man z.B. für den Ausgleich einer Forderung akzeptieren kann.
  1. Tagesgeld
  2. Bargeld
  3. Wechsel
  4. Sichteinlagen
  1. Sonstige betriebliche Erträge
  2. Erträge aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache (227)
  3. Wertberichtigungen auf das Finanzanlagevermögen (081)
  4. Boni werden über das Wareneinkaufskonto (390) abgerechnet
  1. Der Rabatt wird vom Lieferanten auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird vom Kunden unter Abzug des Rabattes bezahlt.
  2. Der Rabatt wird vom Lieferanten auf der Rechnung ausgewiesen. Der Kunde bezahlt die Rechnung ohne Abzug von Rabatt, der Rabatt wird auf ein entsprechendes Ertragskonto gebucht und über die GuV abgerechnet.
  3. Da Rabatte Gegenstand von Verkaufsverhandlungen sind, werden sie lediglich schriftlich fixiert und gehen nicht in die Buchhaltung ein, um diese nicht unnötig zu verkomplizieren.
  4. Rabatte werden vom Lieferanten periodisch ermittelt. Es erfolgt entsprechend meist einmal pro Jahr eine Gutschrift, welche dem Kunden auf zukünftige Bestellungen angerechnet wird.
  1. Forderungen (140) an WEK (390) für die Rückbuchung des Skonto Forderungen (140) an Vorsteuer (155) für die Ust-Korrektur
  2. Verbindlichkeiten (160) an WEK (390) für die Rückbuchung des Skonto Verbindlichkeiten (160) an Vorsteuer (155) für die Ust-Korrektur
  3. WEK (390) an Verbindlichkeiten (160) für die Rückbuchung des Skonto Vorsteuer (155) an Verbindlichkeiten (160) für die Ust-Korrektur
  4. Verbindlichkeiten (160) an WEK (390) für die Rückbuchung des Skonto Verbindlichkeiten (160) an Vorsteuer (175) für die Ust-Korrektur
  1. Verbindlichkeiten (160) an Umsatzsteuer (175)
  2. Vorsteuer (155) an Verbindlichkeiten (160)
  3. Umsatzsteuer (175) an Verbindlichkeiten
  4. Verbindlichkeiten (160) an Vorsteuer (155)
  1. Rabatte bezeichnen Preisnachlässe, die direkt beim Erstellen einer Rechnung wirksam werden.
  2. Im Gegensatz zu Rabatten kommen Skonti zur Anwendung, wenn eine bestimmte Zahlungsfrist eingehalten wurde.
  3. Boni werden genauso wie Rabatte behandelt. Alleinstellungsmerkmal ist lediglich ihre Verbreitung im Konsumgüterbereich.
  4. Skonti werden nach der Methode des vermehrten Grundwertes berechnet.
  1. Sollte sich ein Unternehmen für das Buchen auf getrennten Warenkonten entscheiden, kann es grundsätzlich nach der Brutto- oder der Nettomethode buchen.
  2. Da auf dem Wareneinkaufskonto (WEK) nur Güter zu Einkaufspreisen und auf dem Warenverkaufskonto (WVK) nur zu Verkaufspreisen dargestellt werden, ist es jederzeit problemlos möglich, den Unternehmensgewinn zu ermitteln.
  3. Sowohl das Wareneinkaufskonto (390) als auch das Konto Wareneinsatz zu Einstandspreisen (410) sind Aufwandskonten und werden daher über die GuV abgeschlossen.
  4. Das Konto 410 erfasst ausschließlich den Wert an Waren (bewertet zu Einkaufspreisen), der in der vergangenen Periode wirklich verbraucht wurde (Saldo WEK) und nur dieser geht in die GuV ein.
  1. Die Umsatzsteuerkonto ist ein passives Bestandskonto, aus dessen Saldo sich die Forderung gegenüber dem Finanzamt ergibt.
  2. Sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuerkonto sind passive Bestandskonten, da sie Vermögenspositionen darstellen.
  3. Im Gegensatz zum Vorsteuerkonto, welches ein aktives Bestandskonto darstellt, wird das Umsatzsteuerkonto auf der Aktivseite der Bilanz geführt.
  4. Im Gegensatz zum Vorsteuerkonto, welches ein normales Bestandskonto darstellt, wird das Umsatzsteuerkonto als Aufwandskonto über die GuV abgeschlossen.
  1. 99,75 GE
  2. 78,73 GE
  3. 85,23 GE
  4. 83,82 GE
  1. Besuch eines Konzertes
  2. Bohrmaschinen
  3. Fahrzeuge
  4. Fahrt mit der Deutschen Bahn von Berlin nach Köln
  1. Kauf eines PKW
  2. Besuch einer Oper
  3. Fahrt mit einem Fahrgastschiff über den Bodensee
  4. Kauf von Benzin
  1. (088) sonstige Rückstellungen an (227) Erträge aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache
  2. (113) Bank an (228) Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
  3. (228) Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen an (088) sonstige Rückstellungen
  4. (088) sonstige Rückstellungen an (228) Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
  1. (250) Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen an (088) sonstige Rückstellungen
  2. (221) Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache an (088) sonstige Rückstellungen
  3. (210) betriebszweckfremde Aufwendungen, außerordentlich an (087) Rückstellungen für Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung
  4. (088) sonstige Rückstellungen an (250) Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen
  1. Rückstellungen werden mit entsprechendem Vorsteuerabzug gebucht.
  2. Rückstellungen werden immer dann gebildet, wenn die Höhe zukünftiger Ausgaben mit Sicherheit zu bestimmen ist.
  3. Der Kontenplan differenziert nach verschiedenen Rückstellungsarten in Kontengruppe 8. Diese Konten stellen Aufwandskonten dar.
  4. Ist der Grund für die Rückstellung weggefallen, ist die Rückstellung hinfällig und kann ohne weiteres aufgelöst werden.
  1. (099) passive Rechnungsabgrenzung an (160) Verbindlichkeiten
  2. (245) Zins- und ähnliche Erträge an (099) passive Rechnungsabgrenzung
  3. (099) passive Rechnungsabgrenzung an (205) betriebszweckfremde Erträge
  4. (205) betriebszweckfremde Erträge an (099) passive Rechnungsabgrenzung
  1. (240) Zins- und ähnliche Aufwendungen an (098) aktive sonstige Rechnungsabgrenzung
  2. (113) Bank an (098) aktive sonstige Rechnungsabgrenzung
  3. (098) aktive sonstige Rechnungsabgrenzung an (160) Verbindlichkeiten
  4. (098) aktive sonstige Rechnungsabgrenzung an (240) Zins- und ähnliche Aufwendungen
  1. (158) sonstige Forderungen an (245) Zins- und ähnliche Erträge
  2. (470) sonstige Grundkosten an (158) sonstige Forderungen
  3. (470) sonstige Grundkosten an (178) sonstige Verbindlichkeiten
  4. (245) Zins- und ähnliche Erträge an (158) sonstige Forderungen
  1. transitorisches Aktivum = Zahlung im alten Jahr für Aufwand das Folgejahr betreffend
  2. transitorisches Passivum = Zahlung im alten Jahr für Erfolg das Folgejahr betreffend
  3. Antizipatives Aktivum = Leistung im alten Jahr & Aufwand im Folgejahr
  4. Antizipatives Passivum = Leistung im alten Jahr & Erfolg im Folgejahr
  1. Antwort1
  2. (190) Privatkonto an (850) Warenverkaufskonto
  1. Das Privatkonto stellt den Saldo des Vermögens über die Verbindlichkeiten dar und wird daher auch Reinvermögen genannt.
  2. Bei Kapitalgesellschaften liegt zwischen der unternehmerischen und der privaten Sphäre eine klare Trennung vor- ganz im Gegensatz zu Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
  3. Eine bare Entnahme von Zahlungsmitteln aus dem Unternehmen ist generell umsatzsteuerpflichtig.
  4. Im Gegensatz zu Entnahmen von Bargeld sind Entnahmen von Fertigerzeugnissen generell umsatzsteuerpflichtig.
  1. (159) PWB an (232) Einstellung PWB
  2. (221) Aufwand aus unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache an Einstellung PWB (232)
  3. (200) Betriebszweckfremde Aufwendungen an (159) PWB
  4. (232) Einstellung PWB an (159) PWB
  1. (221) Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder
  2. (250) Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen
  3. (233) Abschreibungen auf Forderungen
  4. (232) Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf
  1. Wenn der entsprechende Kunde Insolvenz anmeldet, sich diese Insolvenz aber vorher schon abgezeichnet hat.
  2. Sobald ein Unternehmen erfährt, dass ein Kunde eventuell nicht zahlen kann.
  3. Sobald ein Kunde dem Unternehmen mitteilt, dass er voraussichtlich nicht zahlen kann.
  4. Wenn ein entsprechendes Insolvenzverfahren des Kunden mangels Masse abgelehnt worden ist.
  1. (294) Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil
  2. (205) Betriebszweckfremde Erträge
  3. (215) Betriebszweckfremde Erträge, außerordentlich
  4. (225) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
  1. Maschinen und maschinelle Anlagen (010) an Abschreibungen auf Finanzanlagen (231)
  2. Abschreibungen (230) an Wertberichtigungen auf Sachanlagevermögen (080)
  3. Abschreibungen (230) an Maschinen (010)
  4. Aufwand aus anderer unregelmäßiger oder periodenfremder Ursache (221) an Maschinen (010)
  1. im 3. Jahr
  2. im 4. Jahr
  3. im 5. Jahr
  4. im 6. Jahr
  1. 23509 GE
  2. 16730 GE
  3. 18423 GE
  4. 18432 GE
  1. Die lineare Abschreibungsmethode ist steuerrechtlich zulässig.
  2. Die arithmetisch-degressive Abschreibungsmethode ist steuerrechtlich zulässig. Aus diesem Grunde wird sie sehr oft angewendet.
  3. Bei der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode schränkt der Gesetzgeber zusätzlich ein, dass sie nur in Anwendung gebracht werden darf, solange der Abschreibungsbetrag nicht den doppelten Wert der linearen Abschreibungsmethode übersteigt.
  4. Die arithmetisch-degressive Abschreibungsmethode ist steuerrechtlich nicht zulässig.
  1. Lineare Abschreibung
  2. Degressive Abschreibung
  3. Verkürzte Abschreibung
  4. Leistungsbezogene Abschreibung
  1. Der Auszubildende Meier fährt mit dem Dienstwagen seines Vorgesetzten in den Graben. Der Wagen verliert dauerhaft die Hälfte seines Wertes.
  2. Unternehmen X beschafft für einen Großauftrag eine neue, da die alte Anlage durch eine Brand zerstört wurde
  3. Unternehmen Y hat Aktien der Z AG im langfristigen Anlagevermögen bilanziert. Aufgrund widriger gesamtwirtschaftlicher Verhältnisse notierten die Aktien im Geschäftsjahr rund 30% unter Kaufpreis. Die Geschäftsführung der Y geht jedoch davon aus, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation im folgenden Jahr wieder verbessern wird.
  4. Neben dem Betriebshof des Unternehmens X wird eine neue Autobahn gebaut. Das Grundstück der X GmbH verliert daraufhin 25% seines Wertes.
  1. Ist die Nutzung zeitlich begrenzt, ist es prinzipiell möglich, planmäßig und außerplanmäßig abzuschreiben.
  2. Wenn die Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, kann nur planmäßig abgeschrieben werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht möglich.
  3. Bei zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer darf planmäßig und außerplanmäßig abgeschrieben werden.
  4. Bei zeitlich unbegrenzter Nutzungsdauer darf nur außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Dozent des Vortrages Externes Rechnungswesen - Platzhalter mit Quizfragen 1

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Rolf Stahlberger hat Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Karlsruhe und Hagen studiert. Er hat langjährige Erfahrung als Dozent und Mentor in Vor-Ort Seminaren sowie Webinaren. Schwerpunkte seiner Forschung liegen bei Operations Research und dem Wirtschaftsingenieurwesen.

Weitere Informationen unter www.mathepress.de und www.fernstudium-guide.de

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