Buchführungspflicht: Kaufmannsbegriff nach Handels- und Steuerrecht von Adrian Iwan

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Buchführungspflicht: Kaufmannsbegriff nach Handels- und Steuerrecht“ von Adrian Iwan ist Bestandteil des Kurses „Buchführung und Buchhaltungsorganisation“.


Quiz zum Vortrag

  1. Jeder Kaufmann
  2. Jeder Verbraucher
  3. Jeder Arbeitnehmer
  4. Jeder Freiberufler unabhängig von weiteren Merkmalen
  1. Inventur, Inventar und Bilanz
  2. Kostenstellenrechnung, Statistik und Planung
  3. Einnahmenüberschussrechnung, Steuererklärung und Liquiditätsplan
  4. Kontenrahmen, Mahnliste und Bankabstimmung
  1. Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  2. Unselbständige Tätigkeit, Gewinnerzielungsverbot, private Nutzung und fehlender Marktbezug
  3. Kapitalgesellschaft, Börsennotierung, Abschlussprüfung und Konzernzugehörigkeit
  4. Inventurpflicht, Lagerhaltung, Produktionsbetrieb und Personalbestand
  1. Umsatzerlöse nicht mehr als 800.000 € und Jahresüberschuss nicht mehr als 80.000 €
  2. Umsatzerlöse nicht mehr als 800.000 € oder Jahresüberschuss nicht mehr als 80.000 €
  3. Umsatzerlöse nicht mehr als 600.000 € und Jahresüberschuss nicht mehr als 60.000 €
  4. Bilanzsumme nicht mehr als 800.000 € und Gewinn nicht mehr als 80.000 €
  1. Die abgeleitete Buchführungspflicht für steuerliche Zwecke
  2. Die originäre Buchführungspflicht wegen Überschreitung steuerlicher Grenzen
  3. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege
  4. Die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter
  1. Umsätze über 800.000 € oder Gewinn aus Gewerbebetrieb über 80.000 €
  2. Umsätze über 250.000 € und Gewinn aus Gewerbebetrieb über 25.000 €
  3. Umsätze über 800.000 € und Gewinn aus Gewerbebetrieb über 80.000 €
  4. Jahresüberschuss über 800.000 € oder Umsätze über 80.000 €
  1. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  2. OHG, KG, GmbH, AG und eingetragene Genossenschaft
  3. Kaufleute, Formkaufleute, Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften
  4. Lieferanten, Kreditinstitute, Arbeitnehmer und Kaufinteressenten

Dozent des Vortrages Buchführungspflicht: Kaufmannsbegriff nach Handels- und Steuerrecht

 Adrian Iwan

Adrian Iwan

Adrian Iwan ist Konzernbetriebsprüfer in Ostwestfalen-Lippe und Dozent für die Fächer Lohnsteuer, Jahresabschluss, Buchführung und Personengesellschaften.

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