Fallbeispiele zur Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fallbeispiele zur Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Fallstudien zur Rechnungslegung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fallbeispiel: Gratification
  • Abzinsung von Rückstellungen
  • Fallbeispiel: Produktgarantie
  • Garantierückstellung
  • Fallbeispiel: Urlaubsverpflichtungen
  • Bewertung von Urlaubsrückstellungen

Quiz zum Vortrag

  1. Der notwendige Erfüllungsbetrag ist der Betrag, um eine ungewisse Verbindlichkeit zu erfüllen.
  2. Rückstellungen werden grundsätzlich nach den Preis- und Kostenverhältnissen im Erfüllungszeitpunkt bewertet.
  3. Eine bewusste Überbewertung von Rückstellungen ist zulässig.
  4. Bei einer Restlaufzeit von mehr als 2 Jahren muss eine Abzinsung einer Rückstellung stattfinden.
  1. Alle Aufwendungen, die für die Freizeitgewährung im kommenden Jahr enstehen werden, sind zurückzustellen.
  2. Zu den relevanten Aufwendungen zählen laufende Lohnaufwendungen, lohnabhängige Nebenkosten oder Sondervergütungen.
  3. Die Kostenverhältnisse sind im Erfüllungszeitpunkt entscheidend.
  4. Als Bemessungsrundlage sind die durchschnittlichen Arbeitsstunden aus dem vorangegangenen Jahr anzusetzen.

Dozent des Vortrages Fallbeispiele zur Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Business and Law GmbH, Folie 18, 1. Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen ...

... ist nach 4,75 Jahren am 30. 09.06 fällig. Die von der Deutschen Bundesbank zum 31.12.01 veröffentlichten Abzinsungszinssätze betragen ...

... für Rückstellungen = Buchwert + Zuführung. Ausgangswert: Notwendiger Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Notwendiger Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 Satz ...

... Verhältnisse in der Zukunft. Pflicht bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr, Verwendung eines von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes, Bewertungsmaßstab: Notwendiger Erfüllungsbetrag = Betrag, um eine ungewisse Verbindlichkeit zu ...

... die tatsächliche Restlaufzeit mit einem durch Interpolation ermittelten Zinssatz, Abzinsung über die ganzjährige Restlaufzeit, die am nächsten an der tatsächlichen Restlaufzeit liegt, Abzinsung über die nächstkürzere ganzjährige ...

... gebilligten Varianten liefert die folgenden Ergebnisse: Die Abweichungen sind vernachlässigbar. Fallbeispiel: Gratifikation ...

... Business and Law GmbH, Folie 26, 1. Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen ...

... Garantie. Erfahrungsgemäß fallen 75 % der Aufwendungen aus Garantiefällen innerhalb eines Jahres nach Verkauf des Produkts ...

... Rückstellungen. Verpflichtungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg erfüllt werden: Beispiele: Aufbewahrungsverpflichtung, Entsorgungs-, Abbruch-, Rekultivierungs-, Wiederherstellungsverpflichtungen, Verpflichtungsüberschüsse aus Dauerschuldverhältnissen, IDW ...

... einem Jahr haben. Abzinsung über die durchschnittliche Restlaufzeit: Unterstellt man einen Anfall der Aufwendungen jeweils zur Mitte eines Garantiejahrs, errechnet sich vereinfacht eine durchschnittliche Restlaufzeit der Aufwendungen von 0,9 Jahren. Berechnung: (75 % x 0,5 Jahre + 10 % ...

... Fallbeispiel: Produktgarantie: Fallbeispiele zur Rückstellungsbilanzierung. 2. Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen: Abweichend vom Ausgangsfall sei angenommen, die Garantieaufwendungen ...

... im Jahr des betreffenden Umsatzes an. Damit sind nur 5/6 der Gesamtaufwendungen zu passivieren. Es ergibt sich die folgende Verteilung: Abzinsungspflicht besteht nur für die Ausgaben der Jahre 2003 ...

... Ermittlung der durchschnittlichen Restlaufzeit ist zu entscheiden, ob von dem Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Verpflichtungen Gebrauch gemacht werden soll. Variante 1: Abzinsung aller nach dem Stichtag anfallenden Aufwendungen ...

... die Ausgaben der Jahre 2003 und 2004. Sie sind über eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,75 Jahren abzuzinsen. Zusätzlich sind die Ausgaben des Jahrs 2002 auf nomineller Basis zurückzustellen. Fallbeispiel: Produktgarantie ...

... Auswirkungen der unterschiedlichen Verfahrensweisen zu verdeutlichen, soll von folgenden Abzinsungszinssätzen zum 31.12. 01 ausgegangen werden: Restlaufzeit 1 Jahr: 3,82 %, Restlaufzeit 2 Jahre: 3,94 %, Restlaufzeit ...

... 2. Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen, 2.1 Gratifikation, 2.2. Produktgarantie, 2.3. Urlaubsverpflichtung, 3. Bilanzierung ...

... hat in seiner Bilanz zum 31.12.01 eine Urlaubsrückstellung für 200 rückständige Urlaubstage der 300 Mitarbeiter zu bilden. Folgende Informationen liegen vor: Das Geburtsjahr von U entspricht dem Kalenderjahr. ...

... nicht genommenen Urlaubs seiner Mitarbeiter eine Rückstellung bilden. Begründen Sie Ihre Auffassung! Aufwendungen: Löhne und Gehälter, davon: Sondervergütung ...

... von U, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Der Urlaubsanspruch ist Teil des schwebenden Arbeitsvertrags. Schwebende Geschäfte werden grundsätzlich nicht bilanziert. Ausnahmen: Drohende Verluste, Vorleistungen und Erfüllungsrückstände einer Partei. Der nicht ...

... Fallbeispiele zur Rückstellungsbilanzierung, 2. Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen: Wie ...

... Urlaubsrückstellung individuell für jeden Mitarbeiter auf der Grundlage seiner Urlaubstage und seines Gehalts zu ermitteln. Sind die zu bewertenden Urlaubsverpflichtungen annähernd gleichwertig, ist eine Gruppenbewertung der insgesamt noch offenen ...

... Handelsrecht) oder eine Geldschuld. "Fortzahlung von Gehalt und ggf. Gewährung von Urlaubsgeld" (so die Rechtsprechung des BFH. BFH-Urteil ...

... die für die Freizeitgewährung im kommenden Jahr entstehen werden. Ermittlungsgrundsätze: Relevante Aufwendungen, Laufende Lohn-/Gehaltsaufwendungen, lohnabhängige Lohnnebenkosten, periodisierte Aufwendungen (z. B. Zuführung zur Pensionsrückstellung), Sondervergütungen (z. B. Tantiemen). Kostenverhältnisse im ...

... als Sachleistung. Bemessungsgrundlage: Betrag der Rückstellung. Abzinsung: erübrigt sich (Restlaufzeit kleiner als ein Jahr). Fallbeispiel: Urlaubsverpflichtungen: Fallbeispiele ...

... von Verbindlichkeitsrückstellungen. Relevante Aufwendungen (6.900.000 €), offene Urlaubstage (200), reguläre Arbeitstage in 2002 (250 x 300) = 18.400 ...