Der Vortrag „Aufgabe 32 - Neubewertung: Auf- und Abwertungen“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.
Ein Grundstück wurde ursprünglich für 800.000 € erworben. Das Unternehmen wendet für die entsprechende Anlagenklasse das Neubewertungsmodell an. Am Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert des Grundstücks 950.000 €. Frühere Wertminderungen oder Neubewertungen liegen nicht vor. Wie ist die Wertsteigerung von 150.000 € grundsätzlich zu behandeln?
Eine Maschine hat unmittelbar vor einer Neubewertung einen Buchwert von 400.000 € und eine verbleibende Nutzungsdauer von fünf Jahren. Der Restwert beträgt 0 €. Aufgrund der Anwendung des Neubewertungsmodells wird der Buchwert auf 500.000 € erhöht. Es wird weiterhin linear abgeschrieben. Welche jährliche planmäßige Abschreibung ist nach der Neubewertung anzusetzen?
Eine Produktionsanlage wurde für 1.200.000 € angeschafft und ursprünglich über 12 Jahre linear abgeschrieben. Ein Restwert wird nicht berücksichtigt. Nach vier Jahren beträgt der Buchwert 800.000 €. Zu diesem Zeitpunkt wird die Anlage im Rahmen des Neubewertungsmodells nach IAS 16 auf einen beizulegenden Zeitwert von 1.040.000 € aufgewertet. Die verbleibende Nutzungsdauer beträgt unverändert acht Jahre. Welche Aussage zur Neubewertung und zur zukünftigen jährlichen Abschreibung ist richtig?
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