Der Vortrag „Aufgabe 22 - Erstbewertung immaterieller Vermögenswerte“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.
Wie ist ein immaterieller Vermögenswert bei erstmaligem Ansatz nach IAS 38 grundsätzlich zu bewerten?
Ein Unternehmen erwirbt eine Software für 80.000 €. Zusätzlich entstehen direkt zurechenbare Kosten von 5.000 €, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Mit welchem Betrag ist die Software bei der Erstbewertung anzusetzen?
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