Aufgabe 15 - GuV, Gesamtergebnisrechnung und OCI von Knud Rosenboom

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufgabe 15 - GuV, Gesamtergebnisrechnung und OCI“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.


Quiz zum Vortrag

  1. Die Gesamtergebnisrechnung umfasst neben dem Periodenergebnis auch das sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income, OCI).
  2. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält ausschließlich zahlungswirksame Geschäftsvorfälle, während die Gesamtergebnisrechnung auch zahlungsunwirksame Vorgänge enthält.
  3. Die Gesamtergebnisrechnung enthält ausschließlich die Bestandteile des OCI und nicht das Periodenergebnis.
  4. Zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung besteht nach IFRS kein Unterschied.
  1. Das Periodenergebnis beträgt 2 Mio. €; das Gesamtergebnis beträgt 2,5 Mio. €, sofern keine weiteren Effekte zu berücksichtigen sind.
  2. Das Periodenergebnis beträgt 2,5 Mio. €, da das OCI automatisch Bestandteil des Jahresüberschusses ist.
  3. Das Periodenergebnis beträgt 0,5 Mio. €, da nur das OCI in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt wird.
  4. Sowohl das Periodenergebnis als auch das Gesamtergebnis betragen 2 Mio. €, da OCI nicht im IFRS-Abschluss erfasst wird.
  1. Das Periodenergebnis sowie das sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income – OCI).
  2. Nur die Erträge und Aufwendungen der Periode, die unmittelbar erfolgswirksam erfasst werden.
  3. Ausschließlich das sonstige Ergebnis (OCI) und die Veränderungen des Eigenkapitals.
  4. Das Periodenergebnis, die Kapitalflussrechnung und die Veränderungen des Eigenkapitals.
  1. OCI umfasst bestimmte Erträge und Aufwendungen, die nach den IFRS nicht unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden; bei einigen Posten ist später eine Umgliederung in die GuV möglich oder vorgeschrieben.
  2. Alle im OCI erfassten Posten werden zwingend zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
  3. OCI umfasst ausschließlich nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle.
  4. OCI ist ein freiwilliger Bestandteil des IFRS-Abschlusses und kann vom Unternehmen wahlweise weggelassen werden.
  1. Das OCI wird nach dem Periodenergebnis ausgewiesen und umfasst die nach IFRS außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Erträge und Aufwendungen.
  2. Das OCI wird grundsätzlich vor dem Periodenergebnis ausgewiesen.
  3. Das OCI wird ausschließlich im Eigenkapital dargestellt und darf nicht Bestandteil der Gesamtergebnisrechnung sein.
  4. Das OCI ersetzt das Periodenergebnis, wenn es einen höheren Betrag aufweist.
  1. OCI-Posten werden danach unterschieden, ob sie in späteren Perioden unter bestimmten Voraussetzungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können bzw. nicht umgegliedert werden.
  2. Alle OCI-Posten werden zwingend zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
  3. OCI enthält ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.
  4. Unternehmen dürfen frei entscheiden, welche erfolgswirksamen Aufwendungen sie in das OCI verschieben.

Dozent des Vortrages Aufgabe 15 - GuV, Gesamtergebnisrechnung und OCI

 Knud Rosenboom

Knud Rosenboom

Herr Rosenboom hat an der Universität des Saarlandes ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht absolviert. Im Anschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Konzernzentrale eines Frankfurter Großkonzerns und wirkte bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach US-GAAP mit. Daraufhin war er als Prüfer in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit vielen Jahren arbeitet er als Lehrer und Dozent auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und des internationalen und nationalen Rechnungswesens.

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