Der Vortrag „Aufgabe 13 - IFRS-Anwendung in Deutschland“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.
Die Dongdeutel AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Sie möchte bei der Offenlegung ihren HGB-Jahresabschluss durch einen Einzelabschluss nach IFRS ersetzen. Welche Aussage trifft nach § 325 Abs. 2a HGB zu?
Die XYZ-AG macht von dem Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a HGB Gebrauch und legt einen Einzelabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards offen. Welche Aussage ist richtig?
Die Y-AG ist ein deutsches Mutterunternehmen und nicht kapitalmarktorientiert. Sie möchte ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Gleichzeitig möchte sie ihren handelsrechtlichen Einzelabschluss vollständig durch einen IFRS-Einzelabschluss ersetzen. Welche Aussage ist richtig?
Die ABC-AG legt anstelle ihres HGB-Jahresabschlusses einen IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB offen. Die Gesellschaft ist jedoch der Auffassung, dass die Veröffentlichung des IFRS-Abschlusses allein ausreicht und ein Lagebericht nicht mehr erforderlich ist. Welche Aussage ist richtig?
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