Aufgabe 09 - Umsetzung der IFRS in der Europäischen Union von Knud Rosenboom

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufgabe 09 - Umsetzung der IFRS in der Europäischen Union“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.


Quiz zum Vortrag

  1. Die IFRS Standards werden zunächst durch die EU im Rahmen des europäischen Endorsement-Verfahrens übernommen. Erst die Übernahme in EU-Recht schafft die maßgebliche Grundlage für die verpflichtende Anwendung in der EU.
  2. Die vom IASB veröffentlichten IFRS Standards gelten automatisch und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
  3. Jedes Mitgliedsland entscheidet selbst, welche IFRS Standards für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten.
  4. Die IFRS Standards müssen zunächst durch das deutsche Handelsgesetzbuch übernommen werden.
  1. Es entscheidet darüber, ob und in welcher Form ein vom IASB veröffentlichter IFRS Standard in das EU-Recht übernommen wird.
  2. Es überprüft ausschließlich die fachliche Richtigkeit eines IFRS Standards und kann diesen weltweit ändern.
  3. Es ersetzt das IASB durch ein europäisches Standardsetzungsgremium.
  4. Es dient ausschließlich der Kontrolle der Unternehmen bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse.
  1. Für den verpflichtenden IFRS-Konzernabschluss in Deutschland sind grundsätzlich die nach dem EU-Endorsement-Verfahren übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards maßgeblich; ein noch nicht übernommener Standard kann daher nicht allein aufgrund seiner IASB-Veröffentlichung als verpflichtende EU-Rechtsgrundlage behandelt werden.
  2. Das Unternehmen muss den neuen Standard anwenden, weil Veröffentlichungen des IASB unmittelbar in Deutschland geltendes Recht darstellen.
  3. Das Unternehmen darf den Standard zwingend anwenden, da die IFRS-Verpflichtung ausschließlich auf den Veröffentlichungen des IASB beruht.
  4. Das Unternehmen muss den neuen Standard anwenden, sobald er vom IFRS Interpretations Committee bestätigt wurde.
  1. Das Enforcement dient der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften und soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzberichterstattung unterstützen.
  2. Das Enforcement besteht ausschließlich aus der Prüfung durch den Abschlussprüfer.
  3. Für das Enforcement ist ausschließlich das IASB zuständig.
  4. Die zuständige nationale Enforcement-Stelle darf IFRS Standards eigenständig ändern, wenn sie eine andere Bilanzierung für sachgerechter hält.

Dozent des Vortrages Aufgabe 09 - Umsetzung der IFRS in der Europäischen Union

 Knud Rosenboom

Knud Rosenboom

Herr Rosenboom hat an der Universität des Saarlandes ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht absolviert. Im Anschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Konzernzentrale eines Frankfurter Großkonzerns und wirkte bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach US-GAAP mit. Daraufhin war er als Prüfer in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit vielen Jahren arbeitet er als Lehrer und Dozent auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und des internationalen und nationalen Rechnungswesens.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0