Aufgabe 08 - Verpflichtende Anwendung von Interpretationen von Knud Rosenboom

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufgabe 08 - Verpflichtende Anwendung von Interpretationen“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.


Quiz zum Vortrag

  1. Das Unternehmen muss die einschlägige IFRIC-Interpretation bei der Anwendung des IFRS Standards berücksichtigen und kann sie nicht allein mit dem Hinweis auf eine andere wirtschaftliche Beurteilung ignorieren.
  2. Das Unternehmen darf von der IFRIC-Interpretation abweichen, wenn die eigene Bilanzierung wirtschaftlich nachvollziehbarer ist.
  3. IFRIC-Interpretationen sind grundsätzlich freiwillig und dienen lediglich als Orientierungshilfe.
  4. Das Unternehmen darf die IFRIC-Interpretation ignorieren, solange der Abschlussprüfer der gewählten Bilanzierung zustimmt.
  1. Das Unternehmen muss prüfen, ob die bisherige Bilanzierung mit den einschlägigen IFRS-Anforderungen einschließlich der Interpretation vereinbar ist, und seine Bilanzierung gegebenenfalls anpassen.
  2. Die bisherige Bilanzierung darf beibehalten werden, da eine langjährige Bilanzierungspraxis Vorrang hat.
  3. Das Unternehmen darf zwischen der bisherigen Bilanzierung und der IFRIC-Interpretation wählen.
  4. Eine Anpassung ist nur erforderlich, wenn die IFRIC-Interpretation ausdrücklich als neuer IFRS Standard verabschiedet wurde.
  1. Eine einschlägige IFRIC-Interpretation ist bei der Anwendung der IFRS zu berücksichtigen und dient der einheitlichen Auslegung und Anwendung bestehender IFRS-Anforderungen.
  2. Eine IFRIC-Interpretation hat denselben Rang wie ein IFRS Standard und kann dessen Regelungen ändern.
  3. Eine IFRIC-Interpretation steht über dem Conceptual Framework und kann einen IFRS Standard außer Kraft setzen.
  4. Eine IFRIC-Interpretation ist nur dann zu beachten, wenn das Unternehmen sie freiwillig in seine Bilanzierungsrichtlinien aufnimmt.

Dozent des Vortrages Aufgabe 08 - Verpflichtende Anwendung von Interpretationen

 Knud Rosenboom

Knud Rosenboom

Herr Rosenboom hat an der Universität des Saarlandes ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht absolviert. Im Anschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Konzernzentrale eines Frankfurter Großkonzerns und wirkte bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach US-GAAP mit. Daraufhin war er als Prüfer in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit vielen Jahren arbeitet er als Lehrer und Dozent auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und des internationalen und nationalen Rechnungswesens.

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