Archiv 2016 - Vorsteuerabzug, Rechnungsformen (§14) und Rechnungsersteller von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Vorsteuerabzug, Rechnungsformen (§14) und Rechnungsersteller“ von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vorsteuerabzug
  • Rechnungsformen § 14
  • Rechnungsersteller

Quiz zum Vortrag

  1. Der Vorsteuerabzug aus Inlandsleistungen erfordert eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.v. §§ 14 ff UStG. Beim i.g. Erwerb ist aber der Vorsteuerabzug auch ohne Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zulässig.
  2. Der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen erfordert stets eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.v. §§ 14 ff UStG.
  1. der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger oder ein Beauftragter von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger
  2. der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger oder ein Beauftragter von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger oder alle zusammen
  3. der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger oder ein Beauftragter von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, wobei der Leistungsempfänger z.B. fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen vor der Verbuchung ergänzen darf
  1. Ja, wenn die Abrechnung durch den Leistungsempfänger vereinbart ist und der Begriff "Gutschrift" auf der Rechnung steht.
  2. Nein, das Finanzamt kann aber in Ausnahmefällen eine Abrechnung per Gutschrift erlauben.
  3. Ja, aber nur, wenn es sich um einen Umsatz handelt, bei dem nur der Leistungsempfänger die Höhe des Entgelts genau kennt, z.B. in der Verlagsbranche.
  1. Die Rechnung kann auf Papier oder elektronisch erstellt und übermittelt werden.
  2. Die Rechnung muss grds. auf Papier erstellt werden. Elektronische Rechnungen sind nur zulässig, wenn beide Beteiligte über ein zertifiziertes ERP-System verfügen.
  1. Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse von Leistendem und Leistungsempfänger
  1. Leistungsdatum und Erstellungsdatum der Rechnung
  2. nur das Leistungsdatum
  3. nur das Erstellungsdatum der Rechnung
  1. Steuersatz und Steuerbetrag sowie die Bemessungsgrundlage
  2. Steuersatz und Steuerbetrag sowie die Bruttosumme
  1. Rechnungsnummer und Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  2. Rechnungsnummer und Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  3. Rechnungsnummer und Steuernummer und USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Vorsteuerabzug, Rechnungsformen (§14) und Rechnungsersteller

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finanzwirt und Dipl.-Betriebswirt Christoph Raabe ist Ihr Experte für die Themen der Umsatzsteuer und Bilanzierung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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